Die häufigsten Fragen, die Bürgerinnen und Bürger zum Eichenprozessionsspinner stellen, haben Amt für Naturschutz und Landschaftspflege des Landkreises Oldenburg hier beantwortet.
1. Was ist der Eichenprozessionsspinner?
Der Eichenprozessionsspinner ist ein Nachtfalter, der von Ende Juli bis Anfang September fliegt und seine Eier bevorzugt auf freistehenden Eichen ablegt. Der Name des Falters ist vom Verhalten der Raupen abgeleitet: sie schlüpfen Mitte bis Ende April und fressen nachts. Dabei bilden sie eine Art „Prozession“ und bewegen sich immer gemeinsam vom Nest in die Baumkrone und zurück. Ab dem dritten Raupenstadium bilden die Raupen Gifthaare aus, die für Menschen und andere Tiere gefährlich sind.
2. Wo findet man den Eichenprozessionsspinner?
Die Raupen des Eichenprozessionsspinners finden sich wie sein Name schon sagt, auf Eichenbäumen, bevorzugt auf freistehenden und besonnten Bäumen. Es wurden aber auch Raupennester in geschlossenen Eichenbeständen gefunden.
3. Wie gefährlich ist der Eichenprozessionsspinner?
Die giftigen Raupenhaare des Eichenprozessionsspinners können allergische Reaktionen auslösen und stellen deshalb eine gesundheitliche Gefährdung dar.
Menschen reagieren auf den Kontakt mit den Gifthärchen mit Reizungen der Haut und der Schleimhäute. Es können stark juckende, entzündliche Hautausschläge mit Rötungen, Quaddeln und Bläschen entstehen, teilweise auch an Stellen, die keine Berührung mit den Härchen hatten. Entzündungen der Augenbindehaut und Reizungen im Rachen, Halsschmerzen und Husten sind ebenfalls übliche Symptome. Bei Auftreten stärkerer Beschwerden sollten Sie einen Arzt aufsuchen und auf den Kontakt mit den Raupenhaaren hinweisen.
Besonders schlecht einschätzbar sind allergische Reaktionen, die zum Anschwellen der Schleimhäute in den Atemwegen führen können und Atemnot hervorrufen. Bei empfindlichen Personen kann es auch zum allergischen Schock mit akuter Lebensgefahr kommen.
Bei wiederholtem Kontakt mit den Gifthaaren nimmt die Empfindlichkeit von Allergikerinnen und Allergikern zu.
4. Wer ist gefährdet?
Grundsätzlich können alle Menschen, die sich in befallenen Gebieten aufhalten, in Kontakt mit den Gifthärchen kommen und darauf mit Reizungen und Allergien reagieren.
Besonders gefährdet sind Erholungssuchende im Wald, in Freizeitanlagen, an Park- und Rastplätzen sowie direkte Anwohnerinnen und Anwohner von betroffenen Waldrändern und –gebieten und Leute, in deren Garten Eichen wachsen. Berufsbedingt sind auch Forstpersonal und Landwirte betroffen.
Neben dem Menschen sind auch Tiere gefährdet: Haus- und Nutztiere wie Hunde, Katzen und Weidevieh können nach dem Kontakt mit den Gifthärchen Magen- und Darmbeschwerden sowie entzündete Haut und Augen aufweisen.
5. Zu welcher Jahreszeit besteht die Gefahr?
Die Gesundheitsgefährdung besteht ganzjährig. Die gefährlichste Zeit ist jedoch von Mitte Mai bis in den Herbst, weil man sich dann leichter kleidet sowie häufiger und länger im Freien aufhält. Die Raupen bilden ungefähr von Mitte April bis Anfang Juni die so genannten Brennhaare aus.
Nach der Häutung bleiben die Haare in den Gespinstnestern und werden vor allem bei deren Zerfall an die Umwelt abgegeben. Das Allergien auslösende Gift in den Härchen kann mehrere Jahre wirksam bleiben.
6. Welche Vorsichtsmaßnahmen sollten Sie beachten?
Am sichersten ist natürlich, die befallenen Gebiete zu meiden. Wenn Sie sich trotzdem dort bewegen müssen, sollten Sie Kleidung mit langen Ärmeln und Hosenbeinen tragen. Die Hosenbeine sollten Sie dabei unten verschließen, damit keine Gifthaare von unten in die Hose gelangen. Schützen Sie empfindliche Hautbereiche, zum Beispiel Nacken, Hals und Unterarme.
Berühren Sie die Raupen und deren Gespinste, also Nester, nicht, denn dort befinden sich die Allergie auslösenden Gifthaare. Achten Sie auch darauf, dass Kinder sich von den Nestern und den Raupen fernhalten. Wer mit den Raupenhaaren Kontakt hatte, sollte sofort duschen, die Haare waschen und seine Kleidung wechseln. So lange Raupennester am Baum erkennbar sind, sollten Sie dort auf Holzernte- und Pflegemaßnahmen verzichten.
7. Worauf sollte man bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners achten?
Aus Naturschutzsicht dürfen Eichenprozessionsspinner bekämpft werden. Allerdings sollten Sie die Arbeiten wegen gesundheitlicher Belastung und spezieller Arbeitstechnik von Fachleuten durchführen lassen. Diese sollten bei den Bekämpfungsmaßnahmen einen Chemievollschutzanzug und einen Atemschutz tragen. Übergänge und Öffnungen in der Kleidung können zum Beispiel mit Klebeband abgedichtet werden.
8. Wer ist verantwortlich, wenn Eichen vom Eichenprozessionsspinner befallen sind?
Die Verantwortung liegt grundsätzlich beim Grundstückseigentümer, auf dessen Gelände die befallenen Eichen stehen. Dabei ist es egal, ob die Bäume auf privaten oder öffentlichen Grundstücken, auf Waldflächen oder einzeln stehen.
9. Besteht auch eine Gefahr für die befallenen Eichen?
Der Eichenprozessionsspinner ist ein Waldschädling. Die Fraßzeit der Raupen reicht witterungsabhängig von April bis in den Juni und Juli hinein. In dieser Zeit sind die befallenen Eichen einer stärkeren Belastung ausgesetzt.
Bei einmaligem Kahlfraß wurden bisher keine nachhaltigen Auswirkungen beobachtet. Durch den langsamen Fraß in den jungen Larvenstadien kann sich die Eiche zunächst weiter ausreichend anpassen.
10. Wo bekomme ich weitere Informationen?
Erste Fragen beantwortet Ihnen das Ordnungsamt der zuständige Gemeinde oder die Stadt.
Bei gesundheitlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin, Ihren Hautarzt oder Ihre Hautärztin.
Weitere ausführliche Informationen finden sich auch im Internet, zum Beispiel auf den Seiten der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft.