Denkmalschutz
Baudenkmale im Sinne des Nieders. Denkmalschutzgesetz sind bauliche Anlagen, Teile baulicher Anlagen und Grünanlagen, an denen Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht.
Im Landkreis Oldenburg gibt es rund 480 Baudenkmale und ca. 2.800 archäologische Denkmale. Ein Verzeichnis der Baudenkmale und der archäologischen Denkmale wird bei uns geführt.
Vor Beginn genehmigungspflichtiger Arbeiten an Baudenkmalen (§ 10 NDSchG) sind die Arbeiten mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Änderungen an Kulturdenkmalen bedürfen daher der Genehmigung.
Nach den gesetzlichen Vorschriften können steuerliche Vergünstigungen gewährt werden; hierzu ist von der unteren Denkmalbehörde der durchgeführte Kostenaufwand zum Erhalt des Baudenkmals zu bescheinigen.
Wichtiger Hinweis:
Alle Anträge müssen rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.