Das Rechtsamt
Das Rechtsamt nimmt die interne Rechtsberatung der gesamten Verwaltung in rechtlich besonders anspruchsvollen und/oder grundsätzlichen Rechtsangelegenheiten wahr und vertritt den Landkreis Oldenburg in den gerichtlichen Verfahren. Es führt die Prozesse für den Landkreis Oldenburg, insbesondere vor den Oberverwaltungsgerichten und den obersten Gerichtshöfen der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit.
Zusammengefasst sind die Aufgaben des Rechtsamtes:
- die interne juristische Beratung der Fachämter im Rahmen rechtlich besonders anspruchsvoller Fallbearbeitung und die Bearbeitung von Gerichtsverfahren in diesen Angelegenheiten
- Mitwirkung bei der Erstellung und rechtlichen Prüfung von Verträgen und Satzungen
- Rechtliche Prüfung und Verfassen von Stellungnahmen (Vermerke) zu komplexen rechtlichen Fragestellungen der Fachämter
- Ausbildung von Rechtsreferendaren und Studierenden der Rechtswissenschaften
Das Rechtsamt darf keine Rechtsauskünfte an Bürgerinnen und Bürger erteilen oder deren Rechtsberatung übernehmen. Hierzu können sich Bürgerinnen und Bürger an niedergelassene Rechtsanwälte wenden.