Das Rechnungsprüfungsamt
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Oldenburg ist als unabhängige und weisungsfreie Stelle für die Prüfung der Kreisverwaltung sowie der kreisangehörigen Kommunen (mit Ausnahme der Gemeinde Ganderkesee) zuständig. Daneben werden auch weitere Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft (z. B. Eigengesellschaften, Stiftungen usw.) geprüft.
Die Ergebnisse der Prüfungen werden in Schlussberichten zusammengefasst, die den Kommunen bzw. kommunalen Einrichtungen zugeleitet werden. Die Schlussberichte sind u. a. jeweils die Grundlage für den Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung der Hauptverwaltungsbeamten(innen) durch die Kommunalparlamente.
Die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes beschränkt sich jedoch nicht allein auf eine nachbetrachtende Kontroll- und Prüffunktion, sondern es wird vielmehr auch eine begleitende Beteiligung angeboten, um das Verwaltungshandeln wirtschaftlich, zweckmäßig und rechtskonform zu gestalten.
Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes:
- Prüfung der Jahresabschlüsse (inkl. der vorbereitenden Belegprüfung)
- Prüfung von konsolidierten Gesamtabschlüssen
- Vornahme von unvermuteten Kassenprüfungen
- Technische Prüfungen
- Verwendungsnachweisprüfungen
- Prüfung von Vergaben bei öffentlichen Aufträgen vor Auftragserteilung
- Vornahme von Prüfungen auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben ist das Rechnungsprüfungsamt ausschließlich und direkt den Vertretungen der Kommunen unterstellt und nur diesen gegenüber verantwortlich.
Dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Oldenburg ist auch (organisatorisch) die Wahrnehmung der Aufgaben hinsichtlich der Einhaltung des Datenschutzes im Rahmen des kommunalen Verwaltungshandels im Gebiet des Landkreises Oldenburg zugeordnet worden.