Brandschutz / Brandverhütung (vorbeugender Brandschutz)
Nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) obliegen dem Landkreis Oldenburg die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes. Diese Aufgaben werden von dem Brandschutzprüfer des Landkreises Oldenburg wahrgenommen.
Dienstleistungen und Tätigkeiten des Brandschutzprüfers:
- Beratung von Architekten, Fachplanern und Bauherren
- Brandverhütungsschauen
- Das Formulieren von Stellungnahmen zu Baugenehmigungsverfahren sowie Nutzungsänderungen für bauliche Anlagen nach § 2 Abs. 5 der Nds. Bauordnung sowie andere bauliche Anlagen, von denen eine besondere Brandgefahr ausgeht
- Die Beurteilung und das Formulieren von Stellungnahmen zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen
Für die Brandverhütung bzw. den vorbeugenden Brandschutz hält der Landkreis Oldenburg einen Brandschutzprüfer (Brandschutzdienststelle) vor.
Zu seinen Aufgaben zählen:
- Brandverhütungsschauen: Alle Gebäude, Anlagen und Einrichtungen, bei denen ein erhöhtes Brandrisiko besteht oder bei denen im Brandfall eine größere Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet wären, werden der regelmäßig wiederkehrenden Brandschau unterzogen.
- Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren: Die geplanten Bauvorhaben werden hinsichtlich der verwendeten Baustoffe und der Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile geprüft. Darüber hinaus werden die Gestaltung der Flucht- und Rettungswege sowie die Angriffswege für die Feuerwehr gutachterlich beurteilt.
- Beteiligung an der Bauleitplanung der Gemeinden: Die Bebauungspläne der kreisangehörigen Gemeinden und Städte werden in Bezug auf die Zugänglichkeit der Verkehrswege für die Feuerwehr sowie hinsichtlich der Löschwasserversorgung gutachterlich beurteilt.
- Brandschutztechnische Beratung von Sachverständigen, Bauherren, Architekten, Ingenieuren und Behörden, sowie örtlichen Feuerwehren im Landkreis Oldenburg.