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Brandschutz / Brandverhütung (vorbeugender Brandschutz)
Nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) obliegen dem Landkreis Oldenburg die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes. Diese Aufgaben werden von dem Brandschutzprüfer des Landkreises Oldenburg wahrgenommen.
Dienstleistungen und Tätigkeiten des Brandschutzprüfers:
- Beratung von Architekten, Fachplanern und Bauherren
- Brandverhütungsschauen
- Stellungnahmen zu Baugenehmigungsverfahren sowie Nutzungsänderungen für bauliche Anlagen nach § 2 Abs. 5 der Nds. Bauordnung sowie andere bauliche Anlagen, von denen eine besondere Brandgefahr ausgeht
- Beurteilung und Stellungnahmen zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen