Beistandschaften
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes des Landkreises Oldenburg zur Klärung der Vaterschaft und Geltendmachung des Kindesunterhalts. Sie kann von dem Elternteil beantragt werden, dem das Sorgerecht für das Kind allein zusteht. Steht die elterliche Sorge für das Kind beiden Elternteilen gemeinsam zu, kann die Beistandschaft von dem Elternteil beantragt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
Die Einrichtung einer Beistandschaft muss schriftlich beim Jugendamt beantragt werden. Es empfiehlt sich, zunächst - nach vorheriger Terminabsprache - ein persönliches Beratungsgespräch bei uns in Anspruch zu nehmen.
Im Rahmen der Beistandschaft wird zunächst eine einvernehmliche Regelung angestrebt. Kommt eine solche Regelung nicht zustande, kann der Beistand auch gerichtliche Anträge zur Feststellung der Vaterschaft oder zur Festsetzung von Unterhalt für das Kind stellen.
Darüber hinaus zieht der Beistand den Unterhalt vom verpflichteten Elternteil ein und führt - soweit erforderlich - Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch.
Die Beistandschaft kann jederzeit - auch bereits vor der Geburt des Kindes - bis zur Volljährigkeit beantragt werden. Die Beistandschaft endet, sobald der antragstellende Elternteil dies schriftlich verlangt, ihm das Sorgerecht entzogen wird oder das Kind bei Bestehen des gemeinsamen Sorgerechts nicht mehr in seiner Obhut lebt.
Ansprechpartnerin / Ansprechpartner:
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes. Ist das Kind noch nicht geboren, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Nachnamen der Kindesmutter.