Die Behindertenbeauftragte
Die Behindertenbeauftragte
Individuelle Beratung behinderter Menschen und ihrer Angehörigen.Die Beratung und Information von Menschen mit Behinderungen steht an erster Stelle der Tätigkeiten. Die Beauftragte stellt für behinderte Menschen und ihre Angehörigen eine Anlaufstelle vor Ort mit "Wegweiserfunktion" dar, um ratsuchende Menschen an die für sie zuständige Stelle weiterzuleiten, zum Beispiel:
- Wo und wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?
- Was muss ich tun, um auf Behindertenparkplätzen parken zu dürfen?
- Welche Hilfen stehen Menschen mit Schwerbehinderungen im Arbeitsleben zur Verfügung?
- Wie arbeitet eigentlich eine Werkstatt für behinderte Menschen?
- Welche Wohnmöglichkeit eignet sich für mich mit meiner Behinderung?
Kooperation mit allen gesellschaftlichen Kräften, zum Beispiel:
- mit den Verwaltungen im Landkreises Oldenburg
- mit Institutionen, wie dem (ehemaligen) Versorgungs-. Arbeits-, Gesundheits-, Sozial-, Jugend-, Bau- und Integrationsamt, den Jobcentern, dem Integrationsfachdienst und dem Berufbegleitendem Dienst etc.
- mit den Wohlfahrtsverbänden und den Verbänden der Behindertenhilfe,
- mit den Behindertenvertretungen und Selbsthilfegruppen (Unterstützung, Beratung und finanzielle Förderung von Selbsthilfegruppen),
- mit dem Büro des Landesbehindertenbeauftragten und dem Netzwerk behinderter Frauen in Niedersachsen,
- mit Tourismusbüros und Vertretern des ÖPNV, etc.
Mitwirkung in öffentlichen Gremien, z.B. Beratung von Ausschüssen
Öffentlichkeitsarbeit & Fortbildung, z.B. zum Thema "barrierefreies Bauen"
Der Kreisbehindertenrat
Der Kreisbehindertenrat
Zum vierten Mal wurde vom 01. - 31.10.2022 der Kreisbehindertenrat im Landkreis Oldenburg gewählt. Der neue Rat besteht aus 8 Bürgerinnen und Bürgern aus unterschiedlichen Gemeinden mit und ohne Behinderungen. Der Kreisbehindertenrat setzt sich für eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen ein. Das Gremium ist „Sprachrohr“ behinderter Menschen im Landkreis Oldenburg.Der Kreisbehindertenrat ist als nicht stimmberechtigtes Mitglied im Sozial- und Gesundheitsausschuss vertreten. Er hat ein Informationsrecht in allen öffentlichen Ausschüssen des Kreises und ein Anhörungsrecht im Kreistag. Die Behindertenbeauftragte des Landkreis Oldenburg unterstützt den Rat in seiner Arbeit. Die Mitglieder des Kreisbehindertenrates treffen sich in der Regel monatlich im Kreishaus. Auswärtstermine im und außerhalb des Landkreises sind vorgesehen. Wir gratulieren allen Mitgliedern zur Wahl!
Übersicht Aufgabenverteilung und Beratung der Kreisausschüsse durch den KBR
Aufgabenverteilung (2022 - 2026)
Aufgabenverteilung (2022 - 2026) | |
Sprecher: | Michael Grashorn, Hude |
Stellvertretende Sprecherin: | Jasmin Brümmer, Wildeshausen |
Schriftführerinnen: | Kerstin Meinen, Hatten Anke Marien, Hatten |
Beratung der Kreisausschüsse durch den KBR (2022 - 2026)
Beratung der Kreisausschüsse durch den KBR (2022 - 2026) | ||
Bau-, Straßen- und Brandschutzausschuss: | Thomas Schlegel Narzissenweg 3, 27793 Wildeshausen | |
Finanz- und Wirtschaftsausschuss: | Thomas Schlegel Narzissenweg 3, 27793 Wildeshausen | |
Integrations- und Gleichstellungsausschuss: | Anke Marien Tempelberg 6, 26209 Hatten | |
Jugendhilfeausschuss: | Tim Gronewold Oldenburger Str. 237, 26203 Wardenburg | |
Schul- und Kulturausschuss: | Kerstin Meinen Breiter Weg 5, 26209 Hatten | |
Sozial- und Gesundheitsausschuss: | Michael Grashorn Lintelner Str, 9, 27798 Hude | |
Struktur- und Klimaschutzausschuss: | Jasmin Brümmer Dr. Klingenbergstr. 94, 27793 Wildeshausen | |
Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss: | Annette Grummt Von-Hünefeld-Str. 7, 27793 Wildeshausen | |
Kreistag: | Michael Grashorn Lintelner Str. 9, 27798 Hude | |
KBR-Geschäftsstelle: Amt für Teilhabe und Soziale Sicherung |
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Informationen zum (Schwer-) Behindertenausweis
Der (Schwer-) Behindertenausweis
Informationen zur Antragstellung:
Jede*r Bürger*in kann bei Vorliegen einer chronischen oder nicht vorübergehenden Erkrankung einen Antrag auf einen Behindertenausweis nach dem Sozialgesetzbuch IX stellen.
- Es können Erst- und bei Verschlechterung einer Behinderung auch Folgeanträge gestellt werden. Daraufhin kann ein Grad der Behinderung (GdB von 20-100) und auch Merkzeichen (MZ ) vergeben werden.
Folgende Merkzeichen können beantragt werden:
MZ | "G" | = | Gehbehindert, |
MZ | "aG" | = | außergewöhnlich Gehbehindert, |
MZ | "H" | = | Hilflos, |
MZ | "B" | = | Begleitperson, |
MZ | "RF" | = | Rundfunkgebührenbefreiung, |
MZ | "Gl" | = | Gehörlos, |
MZ | "Bl" | = | Blind, |
MZ | "TBL" | = | Taubblind. |
- Je nach Höhe des Grades der Behinderung und je nach Merkzeichen können Nachteilausgleiche beantragt bzw. in Anspruch genommen werden, zum Beispiel:
- Steuererleichterungen (Lohnsteuer / KfZ-Steuer)
- Kündigungsschutz / Mehrurlaub
- Parkerleichterungen (Behindertenparkplätze)
- ermäßigte oder kostenlose Nutzung des ÖPNV
- Erleichterungen beim Renteneintritt
- Rundfunkgebührenermäßigungen / Blindengeld
- Mehrbedarf beim Wohngeld
- etc.
Ein Behindertenausweis wird in Niedersachsen vom Landessozialamt ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung (GdB) wenigstens 50 beträgt. Er dient dazu, eine Behinderung gegenüber Sozialleistungsträgern, Behörden, Arbeitgebern und anderen nachzuweisen.
Kontakt: | Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie |
Landessozialamt | |
Moslestraße 1, 26126 Oldenburg | |
Telefon: 0441 / 2229 - 0 |
Bei Rückfragen steht Ihnen die Behindertenbeauftragte des Landkreises Oldenburg, Frau Rockel gern als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Kontakt: | Landkreis Oldenburg |
Delmenhorster Straße 6, 27793 Wildeshausen | |
Telefon: 04431 / 85 – 473 | |
E-Mail: rita.rockel@oldenburg-kreis.de |