Aufenthaltsrecht für EU-Bürger
Für alle Angehörigen der EU-Staaten besteht für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich keine Visumspflicht.
Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union wird eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht gebührenfrei ausgestellt (§ 5 Freizügigkeitsgesetz/EU), wenn Sie freizügigkeitsberechtigt sind. Ein Aufenthaltstitel ist nicht mehr erforderlich.
Der Nachweis der Freizügigkeit erfolgt bei
- Arbeitnehmern durch die aktuelle Arbeitsbescheinigung (ggf. Arbeitsgenehmigung durch die Agentur für Arbeit) sowie Krankenversicherungsnachweis
- Selbständigen durch die Gewerbeanmeldung und dem Krankenversicherungsnachweis
- Nichterwerbstätigen durch den Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. eigenes Vermögen, Rentenbescheid, Verpflichtungserklärung Dritter o.ä.) und dem Krankenversicherungsnachweis
Sind Sie selbst nicht Angehöriger eines EU-Mitgliedstaates, aber mit einem EU-Bürger verheiratet, wird Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis-EU erteilt.
Folgende Unterlagen werden bei der Anmeldung benötigt:
- gültiger Nationalpass oder Identitätskarte
- 1 Passfoto
- ggf. Arbeitsvertrag, Arbeitsgenehmigung oder Gewerbeanmeldung
- ggf. Nachweis des Lebensunterhaltes
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz