Anzeige einer Tierhaltung
Sehr geehrte Tierhalterin, sehr geehrter Tierhalter,
damit Sie Ihrer Verpflichtung aus § 26 Viehverkehrsverordnung zur Anzeige Ihrer Tierhaltung (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel), aus § 45 Viehverkehrsverordnung zur Anzeige Ihres Gehegewildes, aus § 1 a Bienenseuchen-Verordnung zur Anzeige Ihrer Bienenhaltung und aus § 17 g Tierseuchengesetz zur Anzeige Ihrer Sittichzucht (bedarf einer Erlaubnis!) bei uns nachkommen können, stellen wir Ihnen die dazugehörigen Vordrucke zur Verfügung.
Anzeigepflichtig sind auch alle Hobbyhaltungen der genannten Tierarten.
Bei der erstmaligen Registrierung der Tierhaltung sind die im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, deren Nutzungsart und Standort bezogen auf die jeweilige Tierart notwendig.
Die erforderlichen Unterlagen für die Bestandsanzeigen können unter der Tel.-Nr. 04431-85 482 (Frau Krumland) bzw. unter der Durchwahl -479 (Frau Schäfer), der Fax-Nr. 04431-85 468 oder der E-Mail veterinaeramt@oldenburg-kreis.de angefordert werden.
Außerdem stellen wir Ihnen die erforderlichen Dokumente hier zum Download zur Verfügung.
Auf Grundlage der Bestandanzeige wird Ihnen für Ihre Tierhaltung eine 12-stellige Registriernummer zugeteilt, die sich primär an den Standort der Tierhaltung orientiert.
Diese Registriernummer ist relevant für Meldungen an HI-Tier, VIT, Tierseuchenkasse, Veterinäramt und den Schlagstempel für Schlachtschweine.
Im Laufe der Zeit ergeben sich in Bezug auf die Tierhaltung Veränderungen. Änderungen wie Korrektur der Postanschrift; Aufgabe einer Tierart bzw. komplette Aufgabe der Tierhaltung sind aus tiergesundheitsrechtlichen Gründen ebenfalls von hoher Bedeutung.
Sollten Sie sich einmal nicht sicher sein, ob eine bestimmte Veränderung wichtig ist, beraten wir Sie gerne unter den o. g. Telefonnummern.
Tierseuchenkassenbeitrag
Die Höhe der Beiträge zur Niedersächsischen Tierseuchenkasse ergibt sich aus der jährlichen Satzung über die Erhebung von Tierseuchenbeiträgen der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.
Der Beitrag bemisst sich dabei pro Tier und Kalenderjahr. Der Mindestbeitrag für jeden Beitragspflichtigen beträgt derzeit 10,00 €.