Abfallwirtschaft
Saison der Biotonne ab 2025 verlängertNeben der regulären Biotonne gibt es im Landkreis Oldenburg auch die Möglichkeit, die sog. Saison-Biotonne zu nutzen. Diese Saisonbiotonne ist maßgeblich dafür gedacht, den mit dem Verlauf der Jahreszeiten ansteigenden Gartenabfällen Rechnung zu tragen. Entsprechend dem aktuellen Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Oldenburg (https://www.oldenburg-kreis.de/umwelt-und-abfall/abfallwirtschaft/; S. 74) wurde die Saison der Biotonnen ab 2025 um einen Monat erweitert. Weitere Informationen finden Sie in der entsprechenden Pressemitteilung. |
Abfallentsorgung bei Frost:Frostiges Wetter erschwert die Leerung von Abfalltonnen. Schon bei geringen Minusgraden können einzelne Inhalte wie auch der gesamte Inhalt der Tonne durchfrieren. Insbesondere durch den erhöhten Feuchtigkeitsgehalt in der Biotonne haftet dieser Abfall dann an der Tonneninnenseite und fällt nicht ins Entsorgungsfahrzeug. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Abfallentsorgung bei Frost. |
Neue Abfallgebühren 2025:In seiner Sitzung vom 01.10.2024 hat der Kreistag u.a. beschlossen, dass die im Landkreis Oldenburg geltenden Abfallgebühren ab dem 01.01.2025 zu aktualisieren sind. Diese Aktualisierung war erforderlich, da die Abfallgebühren im Landkreis Oldenburg in den zurückliegenden Jahren nicht an die steigenden Kosten angepasst wurden, weil es noch eine entsprechende Gebührenrücklage gab, welche anfallende Kosten auffangen konnte. Im Zuge des nunmehr gegebenen Verbrauches jener Rücklage, sowie der insgesamt gestiegenen Kosten in der Abfallbewirtschaftung (bspw. CO2-Bepreisungen, hohe Energiekosten, Inflationseinflüsse usw.), war eine Gebührenanpassung unumgänglich, um eine kostendeckende Abfallbewirtschaftung auch künftig sicherstellen zu können. Im Vergleich mit den Nachbarkommunen konnte dabei eine Gebührenbelastung umgesetzt werden, welche noch immer als durchschnittlich bis (teilweise) leicht unterdurchschnittlich zu bezeichnen ist. Ferner beschloss der Kreistag in seiner o.g. Sitzung, dass bei der Annahme von Grünabfall die Staffelung der Gebührenklassen mit einer Menge von 0,25 cbm zu 3,00€ beginnt. Die bisher kleinste Staffelung von 0,125 cbm bis 0,25 cbm entfällt somit. Die neuen Gebühren sind in der jeweiligen Rubrik dargestellt unter: Gebühren und Satzungen der Abfallwirtschaft | Landkreis Oldenburg Weitere Informationen finden Sie im Flyer zur Gebührenanpassung |
Abfallkalender-Online 2025 startklar:Der Abfallkalender-Online 2025 steht ab sofort zur Verfügung. Sämtliche Daten sind hinterlegt und lassen sich nach Wahl des Abfuhrbezirks auf 2 Blättern darstellen. Sollen die Daten z.B. im Kalender auf dem Mobiltelefon genutzt werden, so wählt man zum Exportieren das Format ICS. Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis, dass nicht für jede Hard- und Software-Konfiguration Hilfestellung angeboten werden kann. Wenn jedoch z.B. ein fehlerhafter Eintrag gefunden wird, stehen wir selbstverständlich zur Verfügung. |
Abfallwirtschaftskonzept 2024plusDargestellt wird die Situation der Abfallwirtschaft zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzeptes und die geplanten Maßnahmen in den Folgejahren. Es findet eine Bewertung des IST-Zustandes statt und davon werden Verbesserungsansätze abgeleitet. Letztendlich wurden Beschlussvorschläge formuliert, die vom Kreistag beschlossen worden sind. Das Ergebnis können Sie in der rechten Spalte dieser Seite unter den Dokumenten abrufen. Hier ist der direkte Link zur PDF-Datei. |
Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises haben einen Anspruch auf die Entsorgung der im Haushalt anfallenden Abfälle und Wertstoffe. Wir stellen sicher, dass der Abfall der ca. 54.000 Haushalte regelmäßig abgeholt und ordnungsgemäß beseitigt oder verwertet wird. Weiterhin halten wir eine Müllumschlagstation, fünf Wertstoffhöfe, drei Problemstoffannahmestellen und sieben Annahmestellen für Grünabfall vor. Dort können Abfälle und Wertstoffe angeliefert werden. Damit wir die Aufgaben bewältigen können, gibt es Kooperationen und Beauftragungen mit Dritten.
Unser Ziel ist es, die Abfallwirtschaft im Landkreis bürgernah und effektiv unter Beibehaltung einer Kosten- und Gebührenstabilität zu gestalten und zu organisieren.
Weiterhin nehmen wir in diesem Bereich auch ordnungsrechtliche Aufgaben wahr. Beispielhaft sei hier die Beseitigung von wilden Müllablagerungen in der Landschaft, die Asbestentsorgung, die Beseitigung von Autowracks sowie die Erfassung und Überprüfung von Altablagerungen genannt.
Standorte und Anlagen der Abfallwirtschaft