Impressum
Haftungshinweis
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Barrierefreier Zugang
Noch immer bestehen - je nach Internet-Angebot - zum Teil erhebliche Barrieren, die behinderten Menschen den Zugang erschweren oder unmöglich machen. Der Landkreis Oldenburg hat sich zum Ziel gesetzt, sein Web-Angebot künftig barrierefrei zu gestalten. Derzeit bieten wir sehbehinderten Menschen die Möglichkeit, sich alle Inhalte dieser Website akustisch ausgeben zu lassen. Dafür ist es notwendig, ein sogenanntes Plugin zu installieren. Dieses Plugin ist ein Produkt der Firma WebSpeech und auf deren Internet-Seite erhältlich. Nach der Installation des Plugins können Sie sich alle Texte unserer Website vorlesen lassen. Vorraussetzung: Sie benötigen eine Soundkarte und Lautsprecherboxen für Ihren PC.
Urheberrecht
Das Layout der Homepage, die verwendeten Grafiken sowie die Sammlung der Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Die Seiten dürfen nur zum privaten Gebrauch vervielfältigt, Änderungen nicht vorgenommen und Vervielfältigungsstücke weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
Telefon: +49 04431 85-0
Telefax*: +49 04431 85-200
E-Mail: landkreis.oldenburg@oldenburg-kreis.de
Der Landkreis Oldenburg ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Landrat Dr. Christian Pundt.
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE336973689
Zugang zur elektronischen Kommunikation
Der Landkreis Oldenburg bietet die nachfolgend aufgeführten Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 2 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz –EGovG) in Verbindung mit § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie § 36a des Ersten Buch Sozialgesetzbuch (SGB I). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Gemäß § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt entsprechendes im Privatrecht.
Der Landkreis Oldenburg hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.
E-Mail-Adressen
Für die formlose elektronische Kommunikation (hier ist Ihre eigenhändige Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben) per E-Mail ist folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:
Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot oder in Briefköpfen der Kreisverwaltung weitere E-Mail-Adressen einzelner Ämter, Einrichtungen und Personen für die formlose Kontaktaufnahme.
Bei der Nutzung der einfachen E-Mail ist die Sicherung der Vertraulichkeit von Informationen nicht gewährleistet. Sollten Sie formfreie Schreiben, d. h. Schreiben die keiner Unterschrift bedürfen, mit personenbezogenen und/oder vertraulichen Daten an den Landkreis Oldenburg übersenden und die Vertraulichkeit sicherstellen wollen, nutzen Sie bitte entweder eine der nachstehenden verschlüsselten und signierten Kommunikationsformen oder aber den Versand per Briefpost.
Dateianhänge und -formate
E-Mails sollten aus Sicherheitsgründen nur im Text-Format versendet werden.
Dokumente, die als Anlage mit einer E-Mail versendet werden, werden grundsätzlich nur in den folgenden Formaten akzeptiert:
- ASC II- (reine Textdateien),
- PDF- (Adobe Acrobat) und
- RTF- (Rich Text Format)
- DOCX (Microsoft Word; ohne Makros)
- XLSX (Microsoft Excel; ohne Makros)
- PPTX (Microsoft Powerpoint; ohne Makros)
Wir weisen darauf hin, dass bei Verwendung anderer Dateiformate eine Verarbeitung unter Umständen nicht möglich ist.
Die Gesamtgröße aller Anhänge an einer E-Mail darf 10 MB nicht überschreiten und einer E-Mail dürfen maximal 10 Anhänge beigefügt werden.
Wird die Annahme einer E-Mail aus sicherheitstechnischen Gründen verweigert, erhalten Sie eine entsprechende Nachricht über die Verweigerung der Annahme (Absender der Benachrichtigung ist "Email-und-Web-Appl@oldenburg-kreis.de" mit dem Betreff "Nachrichtenübertragungsstatus – Landkreis Oldenburg").
Sollte Ihnen eine Übersendung des Dateianhangs in einem der o. g. Formate nicht möglich sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Adressaten Ihrer E-Mail in unserem Hause auf, um ein Dateiformat oder die weitere Verfahrensweise abzustimmen.
Elektronische Rechnungsstellung
Als Auftragnehmer des Landkreises Oldenburg haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Rechnung elektronisch als E-Rechnung nach den Standards XRechnung und ZUGFeRD oder als einfache PDF-Datei zu übermitteln. Bitte senden Sie Ihre Rechnung per E-Mail an erechnung-LK-Oldenburg@kommune365.de. Beachten Sie dabei bitte, dass pro E-Mail nur eine Rechnung übermittelt werden kann und die E-Mail keine weiteren Anhänge enthalten darf. Falls Sie den Rechnungsstandard XRechnung verwenden, denken Sie bitte daran, in der Rechnung die Leitweg-ID des Landkreises Oldenburg anzugeben. Diese lautet: 03458-0-51.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.kommune365.de/landkreis-oldenburg/dienstleistung/elektronische-rechnungsstellung»
Elektronische Verschlüsselung und Signaturen
Der Landkreis Oldenburg unterstützt für formgebundene Schreiben (Dokumente mit Unterschriftserfordernis) folgende elektronische Verschlüsselung und elektronische Signaturen unter Maßgabe der aufgeführten Rahmenbedingungen:
- Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)
Für Vorgänge, die eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen bzw. die Rechtsfristen in Gang setzen, müssen die Mitteilungen und Anlagendokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-VO) versehen sein. Vorgänge dieser Art können an den Landkreis Oldenburg rechtsverbindlich und sicher elektronisch übermittelt werden. Gleiches gilt für Mitteilungen und Dokumente, die aufgrund ihres Inhaltes (z. B. aus Gründen des Datenschutzes) nur verschlüsselt elektronisch übertragen werden dürfen.
Voraussetzung für Übersendung von verschlüsselten und / oder elektronisch signierten E-Mails und Dokumenten ist der Einsatz des Programmes "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Das Programm EGVP steht unter der Adresse http://www.egvp.dezum kostenlosen Download zur Verfügung. Hier finden Sie auch weitere Informationen und Anleitungen zu dem Programm.
Für die Durchführung der qualifizierten elektronischen Signatur wird eine Signaturkarte und ein Kartenlesegerät benötigt. Auf der Signaturkarte muss sich die qualifizierte elektronische Signatur befinden. Diese und auch das Kartenlesegerät kann bei verschiedenen Anbietern bestellt werden. Unterstützt werden vom EGVP alle in Deutschland gängigen qualifizierten Signaturkarten. Nicht unterstützt werden z.B. HBCI-Bank-Karten. Eine Auflistung der unterstützten Karten und Kartenlesegeräte findet sich ebenfalls unter http://www.egvp.de.
Govello-ID des Landkreises Oldenburg als zuständige Behörde:
govello-1260781879917-000196080
- De-Mail
Der Landkreis Oldenburg hat den Zugang zur sicheren, vertraulichen und nachweisbaren elektronischen Kommunikation via De-Mail eröffnet. Zur Kommunikation über den Kommunikationsweg De-Mail ist die De-Mail-Adresse info@oldenburg-kreis.de-mail.de eingerichtet worden. Anträge, die ein Schriftformerfordernis haben können per De-Mail eingereicht werden. Hier tritt anstelle des Schriftformerfordernisses entsprechend des De-Mail-Gesetzes die De-Mail (elektronisches Äquivalent zum Schriftformerfordernis).
Voraussetzung für eine Nutzung von De-Mail durch Sie ist die Einrichtung eines entsprechenden De-Mail-Kontos. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.de-mail.de.
Andere verschlüsselte oder signierte Emails können aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit nicht entgegengenommen werden.
Der Landkreis Oldenburg behält sich vor, eingehende signierte Nachrichten per Briefpost zu beantworten. Die Angabe einer vollständigen Absenderadresse in den übermittelten Dokumenten wird vorausgesetzt, die Verwendung eines Pseudonyms ist unzulässig.
E-Mail nicht verarbeitbar oder unvollständig
Sollte eine E-Mail nicht verarbeitbar oder erkennbar unvollständig sein, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z. B. durch allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
Virenverseuchte E-Mails werden aus Sicherheitsgründen direkt gelöscht. Eine Benachrichtigung erfolgt in diesen Fällen nicht.
Datenschutz
Sofern innerhalb dieser Homepage die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers ausdrücklich auf freiwilliger Basis.
Datenschutzbeauftragter
Für die Wahrnehmung der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten nutzen wir den Service eines externen IT-Dienstleisters. Hierfür haben wir ein separates (nachfolgendes) E-Mail-Postfach eingerichtet. Dort eingehende E-Mails werden automatisch an den zuständigen Datenschutzbeauftragten, der bei dem o. g. IT-Dienstleister beschäftigt ist, weitergeleitet. Bei uns eingehende Briefpost wird von uns ebenso ungeöffnet an ihn weitergeleitet.
Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten unter:
Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg
Elsässer Straße 66
26121 Oldenburg
E-Mail: datenschutz@oldenburg-kreis.de
Landesbeauftragte für den Datenschutz
http://www.lfd.niedersachsen.de
Weitere Hinweise
Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit dem Landkreis Oldenburg und gelten nicht für die Angebote Dritter, wie z. B. anderer Behörden.
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