Ukraine Aufenthaltserlaubnis bis 2025 verlängert:

Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert.

Meldung vom 06.12.2023
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