Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses des Landkreises Oldenburg vom 23.07.2021 Az.: 66 12 17 / K 225, der das o.a. Bauvorhaben betrifft, liegt einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung und der festgestellten Planunterlagen in der Zeit
vom 10. August 2021 bis einschließlich 23. August 2021
bei der Samtgemeinde Harpstedt, Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt und Stadt Wildeshausen, Am Markt 1, 27793 Wildeshausen während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus. Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen können auch beim Landkreis Oldenburg, Delmenhorster Straße 6, 27793 Wildeshausen eingesehen werden.
Zusätzlich kann der Planfeststellungsbeschluss auf der Internetseite des Landkreises Oldenburg (www.oldenburg-kreis.de) eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Planfeststellungsbeschluss bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich angefordert werden.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde dem Träger des Vorhabens und denjenigen, über deren Einwendungen und Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der oben genannten Auslegungsfrist gilt die Entscheidung den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).
Wildeshausen, den 23.07.2021
Landkreis Oldenburg
Der Landrat
Carsten Harings