Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses des Landkreises Oldenburg vom 15.10.2021 Az.: 66 11 07 / L 872 TA 2.1 u. TA 2.2, der das o.a. Bauvorhaben betrifft, liegt einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung und der festgestellten Planunterlagen in der Zeit
vom 02. November 2021 bis einschließlich 15. November 2021
während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Hatten, Hauptstraße 21, 26209 Hatten zu jedermanns Einsicht aus. Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen können auch beim Landkreis Oldenburg, Delmenhorster Straße 6, 27793 Wildeshausen, eingesehen werden.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Planfeststellungsbeschluss bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich angefordert werden.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der oben genannten Auslegungsfrist gilt die Entscheidung den übrigen Betroffenen als zugestellt (§§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).
Wildeshausen, den 15.10.2021
Landkreis Oldenburg
Der Landrat
Carsten Harings