Der Landkreis Oldenburg hat die o.g. Maßnahme planfestgestellt. Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses des Landkreises Oldenburg vom 23.02.2021 Az.: 66 13 10 / Ohe liegt einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung und der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 17.03.2021 bis einschließlich 30.03.2021 bei der Gemeinde Ganderkesee, Mühlenstraße 2, 27777 Ganderkesee während der Dienststunden nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 04222 / 207, Zi. 203 oder E-Mail: rathaus@ganderkesee.de) zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Der Zugang zum Rathaus ist nur unter Einhaltung der dann geltenden Hygienevorschriften zulässig.
Zusätzlich kann der Planfeststellungsbeschluss auf dieser Internetseite eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Planfeststellungsbeschluss bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich angefordert werden.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde dem Träger des Vorhabens und denjenigen, über deren Einwendungen und Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der oben genannten Auslegungsfrist gilt die Entscheidung den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).