Demokratie (er)leben –
Werden Sie Briefwahlhelferin oder Briefwahlhelfer!
Bundestagswahl
am Sonntag, den 23. Februar 2025
Wer kann Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden?
Um Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu werden, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt und wahlberechtigt sein.
Wie werde ich eingesetzt?
Sie werden als Beisitzer in einem Briefwahlvorstand eingesetzt. Ihre Aufgabe, die Auszählung der Briefwahl für den Landkreis Oldenburg, beginnt am Wahltag um 15:00 Uhr in den Räumen des Gymnasiums Wildeshausen, Humboldtstr. 1, 27793 Wildeshausen.
Nach Absprache können auch Teams aus zwei bis drei Personen gebildet werden, die dann in einem gemeinsamen Wahlvorstand eingesetzt werden. Geben Sie dazu bitte jeweils bei der Anmeldung die Namen derjenigen an, mit denen Sie zusammenarbeiten möchten. Wir werden versuchen, diese Wünsche soweit wie möglich umzusetzen.
Welche Aufgaben habe ich?
Zuerst werden die Wahlbriefe geöffnet und auf Ordnungsmäßigkeit und
Vollständigkeit überprüft. So wird festgestellt, ob die Stimmzettel zur Wahl
zugelassen und im Ergebnis berücksichtigt werden dürfen. Ab 18:00 Uhr werden dann die Stimmzettelumschläge geöffnet und ausgezählt.
Gibt es eine Aufwandsentschädigung?
Für Ihren ehrenamtlichen Einsatz am Wahltag erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro sowie Fahrtkosten bei einem Wohnort außerhalb von Wildeshausen.
Weiterhin stehen Ihnen vor Ort Speisen und Getränke zur Verfügung.