Grundstücksteilung
Mit der letzten Änderung der Nds. Bauordnung wurde mit Wirkung vom 13.12.2008 die Genehmigungspflicht für Grundstücksteilungen aufgehoben. Für die Teilung eines Grundstücks ist daher ab sofort eine Teilungsgenehmigung oder ein Negativzeugnis nach § 94 Nds. Bauordnung zur Vorlage beim Grundbuchamt nicht mehr erforderlich.
Der Grundstückseigentümer muss jedoch bei der Teilung des Grundstücks nach wie vor die baurechtlichen Bestimmungen (z.B. die Einhaltung der Grenzabstände, Brandschutz) beachten und einhalten, da ansonsten baurechtswidrige Zustände entstehen können. In Zweifelsfällen wird empfohlen, ggf. andere Sachkundige (z.B. Architekten) zu beteiligen oder die strittigen Fragen durch einen Beratungsantrag vom Bauordnungsamt prüfen zu lassen.