Bauleitplanung
Mit Hilfe der Bauleitplanung wird vorrangig die Art und das Maß der baulichen und sonstigen Nutzungen innerhalb des Gemeinde-/Stadtgebietes geregelt und festgelegt. Sie wird von den Gemeinden, Stadt und Samtgemeinde im Rahmen der sogenannten „Planungshoheit“ in eigener Verantwortung durchgeführt.
Unter Bauleitplänen versteht man zum einen den Flächennutzungsplan (umfasst das gesamte Gemeindegebiet), zum anderen Bebauungspläne, die kleinere Teilräume des Gemeindegebietes umfassen und aus dem Flächennutzungsplan „entwickelt“ werden müssen. Ferner erlauben Satzungen es der Gemeinde/Stadt, einzelne Grundstücke städtebaulich angemessen in Ortsteile einzubeziehen.
Im Rahmen der Bauleitplanung ist unser Bauordnungsamt federführend für die im Landkreis Oldenburg zu vertretenden Fachbelange verantwortlich und Ansprechpartner für die Gemeinden und die Stadt. Die einzelnen Stellungnahmen der Fachämter (z. B. Naturschutz, Wasserwirtschaft, Gesundheitswesen, Verkehr etc.) zu Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen bzw. Satzungen werden zu einer einheitlichen Stellungnahme des Landkreises Oldenburg zusammengefasst.
Seit dem 1. Januar 2005 ist das Bauordnungsamt des Landkreises Oldenburg Genehmigungsbehörde für Flächennutzungspläne.