Bauantrag online
Mit der Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) wurde die elektronische Kommunikation in bauordnungsrechtlichen Verfahren zum Regelfall erklärt. Demnach sind u.a. Anträge auf Baugenehmigung, Bauvorbescheid, Abweichungen oder Mitteilungen über genehmigungsfreie Baumaßnahmen in digitaler Form an das Bauordnungsamt zu übermitteln.
Ab dem 01. Januar 2025 sind o.g. Anträge ausschließlich über die digitale Antragstellung einzureichen. Zu Beginn des Verfahrens ist eine Authentifizierung über das Nutzerkonto des Bundes (BundID) erforderlich. Nur in begründeten Einzelfällen kann das Bauordnungsamt zulassen, dass Anträge und die Bauvorlagen in Papierform eingereicht werden, wenn die elektronische Übermittlung nicht zumutbar ist. Nehmen Sie in diesen Fällen bitte Kontakt mit dem Bauordnungsamt auf (siehe Kontaktbox).
Anträge nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) können noch nicht über die digitale Antragstellung erfolgen. Diese Anträge sind wie bisher, nur mit einem ausgefüllten Antragsformular (als pdf-Anlage) an die E-Mail bauordnungsamt@oldenburg-kreis.de zu stellen. In dem Antrag sind die E-Mail-Adressen des Bauherrn und der Beteiligten einzutragen. Mit den Antragsdaten wird ein Vorgang (Aktenzeichen) in unserem Programm ProUmwelt und ein Projektraum über die conject-Plattform ITeBAU erzeugt. Der Projektraum dient zum Hochladen der Antragsunterlagen und zur Information aller Beteiligten des Verfahrens.
Eine Anmeldung auf die conject-Plattform ist notwendig, da der gesamte Schriftverkehr (vom Antrag bis zur Genehmigung) hochgeladen wird. Unter dem Punkt „Ablauf BImSch-Antrag online“ stehen Ihnen weitere Informationen zur Verfügung.
Nachfolgende digitale Antragstellungen stehen Ihnen zur Verfügung
Bauvoranfrage (§ 73 Abs. 1 NBauO)
Antrag auf Verlängerung eines Bauvorbescheides
Mitteilung über eine sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahme (§ 62 NBauO)
Anzeige eines beabsichtigten Abbruchs/Beseitigung einer baulichen Anlage (§ 60 NBauO)
Wichtiger Hinweis für Entwurfsverfasser
Die Anforderungen an elektronische Dokumente sowie die textliche Beschreibung der Dateien sind einzuhalten (siehe unter Punkt "NBauO und NBauVorlVO"). Eine nicht ordnungsgemäße Betitelung von Dateien führt zu einer unnötigen Verzögerung des weiteren Verfahrens.
Informationen dazu finden Sie auf der Seite des NiedersächsischenVorschrifteninformationssystems.
Informationen
-> Handbücher conject-Plattform ITeBAU (siehe Downloadbereich)
-> digitaler Antrag Katasteramt - Antrag auf einen Lageplan