Gewichtsbeschränkungen
Straßen können gesperrt oder z.B. durch eine Gewichtsbeschränkung in der Nutzung eingeschränkt sein. In begründeten Fällen können Ausnahmegenehmigungen zum Befahren dieser Straßen erteilt werden.
Für eine Ausnahmegenehmigung von folgenden gewichtsbeschränkten Straßen ist der Landkreis Oldenburg zuständig:
L 866 ("Holler Landstr.") ca. ab "Hauptstr." in Wüsting nach Holle 9 t
L 867 ("Maibuscher Str.") ab "Leckerhörne" ortsauswärts 16 t
K224 ("Königstr." / "An der Imbäke") 5 t