Schülerbeförderung - ÖPNV
Basis für die Leistungen in der Schülerbeförderung ist § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes und die darauf aufbauende Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreises Oldenburg (s. unten: "Dokumente").
Die kostenlose Schülerbeförderung im Landkreis Oldenburg können Sie in Anspruch nehmen, wenn eine Entfernungsgrenze in
- den Vorklassen, Schulkindergärten und den ersten bis vierten Schuljahrgängen der allgemeinbildenden Schulen von 2 km
- den fünften bis zehnten Klassen der allgemeinbildenden Schulen von 3,5 km oder
-
in der Sekundarstufe II von 5 km
erreicht wird. Die tatsächliche Entfernung wird auf der Basis von amtlichen Geodaten anhand des kürzesten, benutzbaren Weges zwischen Wohnung und Schule vor Beginn eines Schuljahres durch ermittelt. Weitere Besonderheiten können Sie der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Oldenburg entnehmen. Wenden Sie sich bei Fragen gerne direkt an die jeweiligen Ansprechpartner im Schulamt.
In der Sekundarstufe II ist eine Antragstellung erforderlich. Die Anträge erhalten die betroffenen Schülerinnen und Schüler im Sekretariat der jeweiligen Schule oder hier als pdf-Download.
Die Schülerbeförderung wird im Landkreis Oldenburg vorrangig durch den ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) durchgeführt. In konkreten Ausnahmefällen sind anderweitige Beförderungen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen im sogenannten Individualverkehr oder auch durch die Erstattung von Fahrtkosten bei eigener Beförderung möglich.