Guten Tag und herzlich willkommen!
Auf dieser Internet-Seite geben wir Ihnen nützliche Hinweise und einen kurzen Überblick über die Leistungen der Kfz-Zulassungsstelle, die Sie in Anspruch nehmen können.
Egal, ob Sie ein neues Auto anmelden, ein Motorrad umschreiben, eine alte Zugmaschine außer Betrieb setzen oder ein historisches Kennzeichen für Ihren Oldtimer zugeteilt bekommen möchten:
Wir, das gesamte Team der Zulassungsstelle, beantworten Ihre Fragen rund um die Zulassungsangelegenheiten Ihres Fahrzeuges.
Die Zuständigkeit im Zulassungsrecht richtet sich nach dem Wohnortprinzip. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Oldenburg haben, sind Sie bei der Zulassungsstelle im Kreishaus in Wildeshausen richtig.
Verschiedene Zulassungsvorgänge können auch über die internetbasierte Kfz-Zulassung online durchgeführt werden können. Nähere Informationen dazu, finden Sie rechts unter „i-kfz“ auf dieser Seite.
Weiter finden Sie Außenstellen der Zulassungsstelle, in den Bürger-Service-Büros der Gemeinden Ganderkesee, Großenkneten, Hude und Wardenburg. Die Zulassung Ihres Fahrzeuges ist unabhängig von Ihrem Wohnort im Kreisgebiet bei allen Standorten möglich. Dies gilt natürlich auch, wenn Sie Ihren Firmensitz im Kreisgebiet haben.
Bitte beachten Sie jedoch die Aufstellung der Leistungen unter "Was erledige ich wo?":
Sie können die folgenden Geschäftsprozesse für Ihr Fahrzeug online (i-Kfz), in allen Außenstellen und im Kreishaus in Wildeshausen beantragen bzw. durchführen:
- Antrag auf Neuzulassung eines Kfz, wenn eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II vorliegt.
- Antrag auf Wiederzulassung von Kfz
- Antrag auf Umschreibung von Kfz mit Kennzeichenwechsel
- Umschreibung von Kfz ohne Kennzeichenwechsel
- Außerbetriebsetzung eines Kfz
- Adressänderung des Halters eines Kfz
Für die Online-Zulassung (i-Kfz) gilt, dass die Zulassungsdokumente bereits mit QR-Codes ausgestattet sind.
Diese Angelegenheiten werden in allen Außenstellen und im Kreishaus Wildeshausen bearbeitet:
- einfache technische Änderungen, ausgenommen Gutachten nach § 19 Abs. 2 STVZO
- Kurzzeitkennzeichen
- Saisonkennzeichen
- Ausstellung Zulassungsbescheinigung Teil I bei Verlust
- Ausstellung einer Feinstaubplakette
- Ausstellung einer 100 km/h-Plakette für Anhänger
Diese Anliegen werden im Kreishaus Wildeshausen und in der Außenstelle Ganderkesee bearbeitet:
- Erteilung von Einzelgenehmigungen nach § 21 StVZO
- technische Änderungen, soweit die Begutachtung nach § 19 Abs. 2 STVZO erfolgte
- Vorgänge im Zusammenhang mit roten Dauerkennzeichen (05`er, 06`er, 07`er)
- Vorgänge für Oldtimer (07`er und H-Kennzeichen)
- Vorgänge bei denen die Zulassungsbescheinigung Teil II nach der Zulassung an Dritte übersendet werden muss, z.B. bei Leasing, Finanzierung und Sicherungsübereignung
- Verlustanzeigen einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder eines Fahrzeugbriefes
- Anträge auf Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II
- Erstmalige Erfassung von Gebrauchtfahrzeugen, z.B. von aus dem Ausland eingeführten Fahrzeugen.
- Ausfuhrkennzeichen
Ausschließlich im Kreishaus Wildeshausen werden folgende Zulassungsangelegenheiten bearbeitet:
- Erteilung von Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV
- Eintragung von Brauchtum (Grünes Kennzeichen)
- Wiederzulassung von bereits im örtlichen Register gelöschten Fahrzeugen. Das ist in der Regel der Fall, wenn die letzte Außerbetriebsetzung länger als 7 Jahre zurückliegt
- Wiederzulassungen von zwangsstillgelegten Fahrzeugen auf dieselbe Halterin oder denselben Halter
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Verlust der Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge
- Zuteilung von Wechselkennzeichen
- Auskunftsersuchen
- manuelle Versicherungswechsel
- Kennzeichenreservierungen außerhalb eines Zulassungsvorganges
Den Geschäftsprozess können Sie
- online
- im Kreishaus Wildeshausen
- in allen Außenstellen
beauftragen bzw. durchführen.
Den Geschäftsprozess können Sie
- im Kreishaus Wildeshausen
- in der Außenstelle Ganderkesee *
beauftragen bzw. durchführen.
* In den anderen Außenstellen wird diese Leistung nicht angeboten.
Der Geschäftsprozess wird ausschließlich im Kreishaus Wildeshausen bearbeitet.
Den Geschäftsprozess können Sie
- online
- im Kreishaus Wildeshausen
- in allen Außenstellen
beauftragen bzw. durchführen.
Den Geschäftsprozess können Sie
- im Kreishaus Wildeshausen
- in allen Außenstellen
beauftragen bzw. durchführen.
Den Geschäftsprozess können Sie
- im Kreishaus Wildeshausen
- in allen Außenstellen
beauftragen bzw. durchführen.
Den Geschäftsprozess können Sie
- im Kreishaus Wildeshausen
- in allen Außenstellen
beauftragen bzw. durchführen.
Den Geschäftsprozess können Sie
- im Kreishaus Wildeshausen
- in der Außenstelle Ganderkesee *
beauftragen bzw. durchführen.
* In den anderen Außenstellen wird diese Leistung nicht angeboten.
Den Geschäftsprozess können Sie
- im Kreishaus Wildeshausen
- in allen Außenstellen
beauftragen bzw. durchführen.
Der Geschäftsprozess wird ausschließlich im Kreishaus Wildeshausen bearbeitet.
Den Geschäftsprozess können Sie
- im Kreishaus Wildeshausen
- in der Außenstelle Ganderkesee *
beauftragen bzw. durchführen.
* In den anderen Außenstellen wird diese Leistung nicht angeboten.
Der Geschäftsprozess wird ausschließlich im Kreishaus Wildeshausen bearbeitet.
Den Geschäftsprozess können Sie
- im Kreishaus Wildeshausen
- in der Außenstelle Ganderkesee *
beauftragen bzw. durchführen.
* In den anderen Außenstellen wird diese Leistung nicht angeboten.
Der Geschäftsprozess wird ausschließlich im Kreishaus Wildeshausen bearbeitet.
Den Geschäftsprozess können Sie
- im Kreishaus Wildeshausen
- in allen Außenstellen
beauftragen bzw. durchführen.
Der Geschäftsprozess wird ausschließlich im Kreishaus Wildeshausen bearbeitet.
Den Geschäftsprozess können Sie
- online
- im Kreishaus Wildeshausen
- in allen Außenstellen
beauftragen bzw. durchführen.
Den Geschäftsprozess können Sie
- im Kreishaus Wildeshausen
- in allen Außenstellen
beauftragen bzw. durchführen.
Den Geschäftsprozess können Sie
- im Kreishaus Wildeshausen
- in der Außenstelle Ganderkesee *
beauftragen bzw. durchführen.
* In den anderen Außenstellen wird diese Leistung nicht angeboten.
Den Geschäftsprozess können Sie
- online
- im Kreishaus Wildeshausen
- in allen Außenstellen
beauftragen bzw. durchführen.
Den Geschäftsprozess können Sie
- online
- im Kreishaus Wildeshausen
- in allen Außenstellen
beauftragen bzw. durchführen.
Der Geschäftsprozess wird ausschließlich im Kreishaus Wildeshausen bearbeitet.
Den Geschäftsprozess können Sie
- im Kreishaus Wildeshausen
- in der Außenstelle Ganderkesee *
beauftragen bzw. durchführen.
* In den anderen Außenstellen wird diese Leistung nicht angeboten.
Den Geschäftsprozess können Sie
- im Kreishaus Wildeshausen
- in der Außenstelle Ganderkesee *
beauftragen bzw. durchführen.
* In den anderen Außenstellen wird diese Leistung nicht angeboten.
Den Geschäftsprozess können Sie
- im Kreishaus Wildeshausen
- in der Außenstelle Ganderkesee *
beauftragen bzw. durchführen.
* In den anderen Außenstellen wird diese Leistung nicht angeboten.
Den Geschäftsprozess können Sie
- im Kreishaus Wildeshausen
- in der Außenstelle Ganderkesee *
beauftragen bzw. durchführen.
- * In den anderen Außenstellen wird diese Leistung nicht angeboten.
(Das ist in der Regel der Fall, wenn die letzte Außerbetriebsetzung länger als 7 Jahre zurückliegt.)
Der Geschäftsprozess wird ausschließlich im Kreishaus Wildeshausen bearbeitet.
Den Geschäftsprozess können Sie
- online
- im Kreishaus Wildeshausen
- in allen Außenstellen
beauftragen bzw. durchführen.
Der Geschäftsprozess wird ausschließlich im Kreishaus Wildeshausen bearbeitet.
Der Geschäftsprozess wird ausschließlich im Kreishaus Wildeshausen bearbeitet.
Kfz-Zulassungsstelle im Kreishaus Wildeshausen
Terminvereinbarung über die Onlinevereinbarung, rechts oben auf dieser Homepage.
Kfz-Zulassungsstelle Außenstelle Ganderkesee
Terminvereinbarung über Homepage www.gemeindeganderkesee.de - in Ausnahmefällen über Telefon 04222-44300
Kfz-Zulassungsstelle Außenstelle Großenkneten
Terminvereinbarung über Homepage www.grossenkneten.de - in Ausnahmefällen über Telefon 04435-6000
Kfz-Zulassungsstelle Außenstelle Hude
Terminvereinbarung über Homepage www.hude.de - in Ausnahmefällen über Telefon 04408-921350
Kfz-Zulassungsstelle Außenstelle Wardenburg
Terminvereinbarung über Homepage www.wardenburg.de - in Ausnahmefällen über Telefon 04407-730
Mit einem erhöhten Publikumsaufkommen ist insbesondere an Brückentagen, vor und nach Feiertagen, sowie meist auch an den Tagen um den Monats-, Quartals-und Jahreswechsel zu rechnen.
Unsere Postanschrift lautet:
Landkreis Oldenburg
36 - Zulassungsstelle
Postfach 14 64
27781 Wildeshausen
Im Landkreis Oldenburg sind mehr als 135.000 Fahrzeuge zugelassen und diese führen das Unterscheidungszeichen OL. Genauso wie die Fahrzeuge, die in der kreisfreien Stadt Oldenburg zugelassen sind. Die Einwohnerschaft der Stadt Oldenburg findet die für sie maßgeblichen Informationen jedoch unter Stadt Oldenburg.