Nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) obliegen dem Landkreis Oldenburg die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes. Diese Aufgaben werden von dem Brandschutzprüfer des Landkreises Oldenburg wahrgenommen.
Bei der Brandverhütung werden Gebäude, Anlagen und Einrichtungen, bei denen ein erhöhtes Brandrisiko besteht oder bei denen eine größere Anzahl von Personen oder Sachwerten gefährdet werden können, regelmäßig überprüft.
Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren werden verwendete Baustoffe und deren Feuerwiderstandsfähigkeit überprüft. Zusätzlich findet eine Kontrolle der Gestaltung der Flucht- und Rettungswege, sowie der Angriffswege der Feuerwehr stat.
Die Beratung von Bauherren, Architekten, Ingenieuren und Fachplanern bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten ist ebenfalls eine Aufgabe des Brandschutzprüfers. Diese Beratung können auch andere Behörden und die örtlichen Feuerwehren des Landkreises Oldenburg in Anspruch nehmen.