Einbürgerungen / Staatsangehörigkeit
Sie leben bereits viele Jahre in Deutschland und fühlen sich hier zuhause? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Diesen Vorgang nennt man "Einbürgerung".
Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie wird beantragt und nach Prüfung sowie Feststellung des Anspruchs durch Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde vollzogen.
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind:
- Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit durch amtliche Ausweispapiere
- Rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland von mindestens 5 Jahren
- Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts durch Erwerbstätigkeit für sich und die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen
- Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift auf dem Niveau B1
- Erfolgreiches Absolvieren des Einbürgerungstests
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (www.bmi-bund.de).
Das Einbürgerungsverfahren:
- Die Einbürgerung können Sie bei uns nur dann beantragen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Oldenburg haben. Sie wohnen in der Stadt Oldenburg? Dann wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung in Oldenburg.
- Bevor Sie den Antrag auf Einbürgerung stellen, nutzen Sie bitte den Online-Check. Mit diesem können Sie bequem und schnell feststellen, ob und inwieweit Sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen.
- Wenn Sie danach einen Antrag auf Einbürgerung stellen möchten oder eine Beratung rund um das Thema der Einbürgerung wünschen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf und teilen uns Ihr Anliegen mit.
- Den Antrag müssen Sie persönlich bei uns im Kreishaus abgeben und bei uns unterschreiben. Dafür ist eine vorherige Terminvereinbarung unbedingt erforderlich.
- Vor der Antragstellung prüfen Sie bitte, ob Sie über die notwendigen Dokumente und Nachweise verfügen, die auf diesem Merkblatt aufgelistet sind. Fertigen Sie von Ihren Unterlagen immer Kopien an und fügen Sie diese dem Antrag bei.
Aufgrund des erheblich erweiterten Kreises der Anspruchsberechtigten kommt es leider zu Warte- und Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Anfragen per E-Mail oder Telefon nicht sofort beantworten können. |
Gebühren:
- Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt für jede Person grundsätzlich 255 Euro. Dies gilt auch für minderjährige Kinder, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden.
- Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr jeweils 51 Euro.
- Die Gebühr muss erst nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden.
Weitere Informationen:
Unten auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Nachweis der Deutschkenntnisse und zum Einbürgerungstest, außerdem ein Merkblatt und das Antragsformular.