Veterinäramt
Die Aufgaben des Veterinäramtes lassen sich in vier Bereiche zusammenfassen:
Tierseuchenbekämpfung
Wir betreuen 82.500 Rinder, 370.900 Schweine, 4.300 Pferde, 9.000 Schafe und Ziegen sowie rund 8,4 Mio. Stück Geflügel. Hierzu gehören vorbeugende Maßnahmen und Untersuchungen zur Abwehr von Seuchen und Krankheiten sowie Schutzimpfungen, Überwachung der Tierkörperbeseitigung, Bearbeitung von Entschädigungs- und Beihilfeanträgen. Aber auch der Tierschutz sowie die Arzneimittel- und Futtermittelüberwachung zählen dazu.
Tierschutz
Die Aufgabe des Fachbereichs Tierschutz ist es durch Überwachung, Überprüfung und, wenn nötig, durch die Anordnung tierschutzrechtlicher Maßnahmen sowohl in landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhaltungen wie auch bei Tierhaltung im privaten Bereich die Einhaltung der im Tierschutzrecht formulierten Mindestanforderungen sicherzustellen.
Weiter ist die Zulassung und Kontrolle von Tiertransportunternehmen, Tiertransportfahrzeugen und die Erteilung von Erlaubnissen nach § 11 Tierschutzgesetz für bestimmte Betriebe und Tätigkeiten Bestandteil des Aufgabengebietes. Ebenso ist die Prüfung und Erteilung von Sachkundebescheinigungen und Befähigungsnachweisen, beispielsweise für die Bereiche Tiertransport und Schlachtung Teil des Tätigkeitsbereichs.
Bei Um- und Neubauten von Stallungen und Gebäuden, die der Tierhaltung dienen sollen, werden im Rahmen bau- und immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren die Bauunterlagen durch den Fachbereich Tierschutz auf die Einhaltung tierschutzrelevanter Vorgaben geprüft.
Darüber hinaus beraten die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zum Tierschutz.
Lebensmittelüberwachung
1200 Lebensmittelbetriebe (Gaststätten, Lebensmittelmärkte, Fleischereien, Bäckereien, Kioske, Ab-Hof-Vermarktung usw.) und alle Milcherzeugerbetriebe werden von uns betreut. Dieser Aufgabenbereich beginnt bereits im Erzeugerbetrieb, setzt sich fort im Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieb sowie in der Handelskette bis zum Endverbraucher.
Die Lebensmittelüberwachung hat die Sicherstellung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit sowohl der pflanzlichen wie auch der tierischen Lebensmittel zum Ziel bezogen u. a. auf Qualität, mikrobiologische Belastung, Parasiten und Rückstände. Nicht zuletzt sind die Beratungen der Verbraucher und Überprüfungen von Beschwerden zu nennen.
Fleischhygieneüberwachung
Die Fachabteilung "Fleischhygiene" ist verantwortlich für die Untersuchung von Schlachttieren. Schlachttiere, deren Fleisch in den Handel kommt, müssen vorher von uns für genusstauglich erklärt werden. Dieser Aufgabenbereich beginnt bereits im Erzeugerbetrieb und setzt sich fort bei der Hygieneüberwachung der Schlachtung, der anschließenden Zerlegung und Verarbeitung.
Der Landkreis Oldenburg ist geprägt von Geflügelschlachtung. Ca. 75 % aller in Deutschland geschlachteten Puten werden hierher verbracht. Nur ein kleiner Teil der täglichen Arbeit befasst sich noch mit der handwerklichen Schlachtung von Großvieh, Hausschlachtungen oder auch Wildbrethygiene. Die Fleischuntersuchung erfolgt durch amtliche Tierärzte und amtliche Fachassistenten, die in den Schlachtbetrieben ständig vor Ort sind.