Kreiskasse
Die Kreiskasse wickelt den gesamten Zahlungsverkehr der Kreisverwaltung ab. Alle Einnahmen und Ausgaben durchlaufen also die Kreiskasse.
Die Kreiskasse verwaltet ferner den Geldbestand und ist für die Führung der Bücher verantwortlich. Täglich ist ein Tagesabschluss aufzustellen, bei dem die Kontenbestände mit den Buchungen abgeglichen werden. Über die Bestände der Bankkonten und deren Veränderungen sind sogenannte Kontogegenbücher zu führen. Am Ende des Jahres steht der kassenmäßige Jahresabschluss, mit dem die Kreiskasse die Jahresrechnung vorbereitet.
Die Kreiskasse nimmt auch die Aufgaben des Landkreises als Vollstreckungsbehörde wahr. Wenn fällige Zahlungen nicht geleistet werden, werden Mahnungen erstellt. Bleiben auch diese unbeachtet, werden Beitreibungsverfahren eingeleitet, indem die Einziehungsersuchen den zuständigen Stadt- und Gemeindekassen zur weiteren Bearbeitung zugesendet und im Folgenden darauf geachtet wird, dass die Zahlungsansprüche des Landkreises befriedigt werden. Die beauftragten Vollstreckungsbehörden können und dürfen auf gesetzlicher Grundlage die Forderungen wie ein Gerichtsvollzieher unmittelbar und selbst durchsetzen.
Kann ein Schuldner tatsächlich nicht sofort oder nicht alles zahlen, sollte er unbedingt bei seinem zuständigen Sachbearbeiter eine Stundung (Aufschieben der Fälligkeit) oder Ratenzahlung beantragen und eine gemeinsame Lösung zur Tilgung seiner Verbindlichkeiten suchen. Dem Stundungs-/ Ratenzahlungsantrag müssen aussagekräftige Belege beigefügt sein, sonst kann über einen solchen Antrag nicht entschieden werden.
Voraussetzung für eine Stundung ist, dass die gegenwärtige Einziehung des Anspruches mit einer erheblichen Härte verbunden wäre, weil die Zahlungsfähigkeit eingeschränkt ist, z.B. durch das Zusammentreffen mehrerer Leistungen, geschäftlicher Schwierigkeiten, Krankheit oder anderer persönlicher Notstände. Der Schuldner, der die Stundung beantragt, muss aber zahlungswillig und in der Lage sein, zu späteren Fälligkeitsterminen die vereinbarte Leistung zu erbringen. Die Stundung kann nur auf Antrag gewährt werden.
Dieselben Kassengeschäfte erledigt die Kreiskasse übrigens auch für
- die Naturschutzstiftung Landkreis Oldenburg
- den Zweckverband Naturpark Wildeshauser Geest.
Eine weitere wichtige Aufgabe des Kassenleiters ist die Liquiditätsplanung. Die für die Auszahlungen erforderlichen Kassenmittel müssen rechtzeitig verfügbar sein. Der Bestand an Guthaben auf den Konten bei den Geldinstituten ist den Erfordernissen anzupassen. Vorübergehend nicht benötigte Kassenmittel werden wirtschaftlich und sicher als Tages- oder Termingeld angelegt. Über Kassenbestandsverstärkungen und die Aufnahme von Kassenkrediten und deren Rückzahlung entscheidet auf Vorschlag des Kassenleiters der Kreiskämmerer, der zugleich Kassenaufsichtsbeamter ist.
Bankverbindungen Landkreis Oldenburg
Bank: | Landessparkasse zu Oldenburg |
IBAN: | DE73 2805 0100 0029 4330 00 |
BIC-/SWIFT-Code: | SLZODE22 |
Bank: | Nord LB Oldenburg |
IBAN: | DE53 2505 0000 3001 6040 00 |
BIC-/SWIFT-Code: | NOLADE2HXXX |
Bank: | Postbank Hannover |
IBAN: | DE59 2501 0030 0076 0673 08 |
BIC-/SWIFT-Code: | PBNKDEFF |