Jahresrechnung
Jahresrechnung, Rechenschaftsbericht, Entlastung
Während des laufenden Haushaltsjahres bilden Haushaltsplan und ggf. Nachtragshaushaltsplan die Grundlage für das haushaltswirtschaftliche Handeln. Aber natürlich muss am Jahresende Bilanz gezogen werden. D.h. es muss festgestellt werden, mit welchem Ergebnis die Haushaltswirtschaft tatsächlich im abgelaufenen Jahr abgeschlossen wurde. Diese Aufgabe kommt der Jahresrechnung zu.
In der Jahresrechnung werden zunächst einmal sämtliche einzelnen Haushaltspositionen mit ihren tatsächlichen Ergebnissen dargestellt. Die wesentlichen Punkte und prägenden Aspekte der Jahresrechnung werden in einem Rechenschaftsbericht dargestellt. Beides wird vom unabhängigen Rechnungsprüfungsamt geprüft und anschließend dem Kreistag vorgelegt. Dieser trifft einen förmlichen Beschluss zur Jahresrechnung.
Zugleich erfolgt durch den Kreistag die Entlastung des Landrates. Damit wird dem Landrat attestiert, dass der Haushaltsplan ordnungsgemäß ausgeführt worden ist
Dokumente
Bericht zur Lage 2020 (171 kB) | |
Bilanz Landkreis Oldenburg zum 31.12.2020 (54 kB) |