Die Jagdsteuer beträgt 15 % von dem Jagdwert bzw. Pachtpreis.
Hierzu zwei Berechnungsbeispiele:
Variante 1: | Eigenjagdbezirk, 200 ha, verpachtet für 800,00 € jährlich. Der Jagdwert ist der aufgrund des Pachtvertrages zu entrichtende Pachtpreis. Die Jagdsteuer beträgt also 15 % von 800,00 €, somit 120,00 € und ist vom Jagdpächter zu zahlen. |
Variante 2: | Eigenjagdbezirk, 150 ha, nicht verpachtet. Der Jagdwert errechnet sich wie folgt: 150 ha x 3,20 € = 480,00 € Jagdwert. Die Jagdsteuer beträgt also 15 % von 480,00 €, somit 72,00 € und ist vom Eigentümer zu zahlen. |
Die Jagdsteuer ist jährlich immer zum 15. September eines Jahres fällig. Die Jagdsteuerbescheide werden nicht jährlich neu erstellt und verschickt, sondern auf die Laufzeit des entsprechenden Jagdpachtvertrages befristet. Bei nicht verpachteten Eigenjagden behalten die Jagdsteuerbescheide solange ihre Gültigkeit, bis sich Änderungen bei der Flächenzuordnung ergeben oder sich der o. g. Jagdwert für nicht verpachtete Eigenjagden ändert.
Um die Zahlung der jährlichen Jagdsteuer nicht zu vergessen und somit Mahngebühren zu vermeiden, empfehlen wir die Abbuchung der Jagdsteuer von einem Bankkonto. Damit wir die Jagdsteuer von einem Konto abbuchen können, benötigen wir ein SEPA – Lastschriftmandat. Das SEPA – Lastschriftmandat kann uns einfach mit dem Vordruck, den Sie im unteren Infobereich herunterladen können, erteilt werden. Bitte beachten Sie, dass die Kreiskasse das Original des SEPA-Lastschriftmandates benötigt; daher ist eine Übersendung per E-Mail oder Fax leider nicht möglich. Die zu zahlende Jagdsteuer wird dann immer termingerecht zum 15. September eines Jahres von dem angegebenen Konto abgebucht werden.