Grundzüge der Haushaltswirtschaft
„Ohne Geld läuft nichts!“ Diese simple Feststellung ist jedem bekannt. Jeder weiß, dass er nur so viel ausgeben kann, wie ihm zur Verfügung steht. Für einen Landkreis gilt das genauso wie im Privatleben. Ausgaben und Einnahmen müssen sich die Waage halten. Natürlich ist der Haushalt des Landkreises erheblich größer und es gibt neben den Ausgaben, die jeder kennt wie z.B. Strom, Wasser, Heizung, auch eine erhebliche Palette zusätzlicher Aufgaben, die unmittelbar für die Bürgerinnen und Bürger erbracht werden. Hier sind beispielsweise die Müllabfuhr, der Rettungsdienst sowie die soziale Sicherung zu nennen. Die Einnahmen des Landkreises bestehen neben Gebühren im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln. Der Bürger darf deshalb natürlich erwarten, dass mit „seinem“ Geld sorgfältig umgegangen wird. Damit dieses gewährleistet wird, hat der Staat bestimmte Rahmenvorgaben aufgestellt.
Wesentliches Element dieser Vorschriften ist die Pflicht für den Landkreis, jährlich einen Haushaltsplan aufzustellen. Der Sinn dieses Planes liegt darin, festzustellen, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um alle Ausgaben leisten zu können. Letztlich soll auf diese Weise sichergestellt werden, dass auch alle notwendigen Ausgaben tatsächlich erbracht werden können. Denn es kann und darf natürlich nicht sein, dass zum Ende eines Jahres eine wichtige Aufgabe nicht mehr erfüllt werden kann, nur weil am Jahresanfang „zufällig“ zu viel ausgegeben worden ist. Über die Jahresplanung hinaus wird zusätzlich für drei Jahre in die Zukunft die weitere Entwicklung mit dem Finanzplan prognostiziert. Hierzu gehört auch das Investitionsprogramm, in welchem die vorgesehenen und bereits angefangenen baulichen Maßnahmen enthalten sind. Die abschließende Entscheidung über den Haushalt fällt für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises der Kreistag als gewähltes Organ.
Im Jahresverlauf wird die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben durch die Kämmerei überwacht. Bei größeren Abweichungen muss ein ergänzender Nachtragshaushaltsplan aufgestellt werden. Nach Ablauf des Jahres wird - im übertragenen Sinn - ein Schlussstrich unter die Einnahmen und Ausgaben gezogen und das endgültige Ergebnis in der Jahresrechnung und im Rechenschaftsbericht festgestellt. Der Bericht wird nach interner Prüfung dem Kreistag vorgelegt. Dieser entscheidet, ob er die Haushaltsführung der Verwaltung im abgelaufenen Jahr akzeptiert. Die Ergebnisse des Jahresberichts nehmen dann wieder Einfluss auf den Haushaltsplan des nächsten Jahres. Somit entsteht ein jährlich wiederkehrender Kreislauf.
Sollten die regulären Einnahmen nicht ausreichen, kann der Landkreis - wie jeder Private auch - Kredite aufnehmen. Im Sinne eines sparsamen Wirtschaftens hat er das günstigste Angebot auszuhandeln. Die regelmäßige Rückzahlung anhand der Zins- und Tilgungspläne wird anschließend in der Kämmerei überwacht.
Vor der Entscheidung im Kreistag über den Haushalt, die Jahresrechnung und den Rechenschaftsbericht sowie über die Aufnahme von Darlehen ist eine vorhergehende Beratung in den Fachausschüssen des Landkreises erforderlich. Für die Kämmerei ist dies der Finanzausschuss, dessen Beratungen von hier aus koordiniert und betreut werden.
Neben dem eigenen Haushaltsplan wird in der Kämmerei des Landkreises auch der Haushaltsplan des Zweckverbandes Naturpark Wildeshauser Geest und der Naturschutzstiftung Landkreis Oldenburg erstellt.