Haushaltsplan
Notwendigkeit und Bedeutung der Haushaltsplanung
Das Leistungsspektrum der Kreisverwaltung ist sehr vielschichtig. In den verschiedensten Lebensbereichen werden Dienstleistungen angeboten, öffentliche Strukturen geschaffen und vorgehalten und Aufgaben für das Gemeinwohl der Bevölkerung im Landkreis Oldenburg übernommen. Dies sind z.B. der Bau und Betrieb von kreiseigenen Schulen, die Unterhaltung des breit angelegten Straßen- und Radwegenetzes, die Organisation von Rettungsdienst und Abfallentsorgung, die vielfältigen Aufgaben im Bereich der sozialen Sicherung und des Jugend- und Gesundheitswesens, aber auch Ordnungsangelegenheiten.
Egal für welchen Zweck, alle Leistungen haben eines gemeinsam: Sie verursachen Kosten. Damit nun diese Leistungen erbracht werden können und nicht am Geld scheitern, heißt es: kalkulieren und planen, wie die Leistungen finanziert werden können. Diese Aufgabe kommt der ganzheitlichen Haushaltsplanung zu.
Der kommunale Haushaltsplan stellt sämtliche Ausgaben und Einnahmen gegenüber, die im Jahresverlauf erwartet werden. Ziel ist dabei die Kostendeckung, d.h. die Einnahmen sollen mindestens genauso hoch sein wie die Ausgaben.
Beschlossen wird der Haushalt durch den Kreistag, dem von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten obersten Organ des Landkreises Oldenburg. Die Beratungen über den Haushalt werden üblicherweise im Herbst geführt, bevor dann meistens im Dezember die Verabschiedung des Haushalts ansteht. Der Haushaltsplan bildet danach die Grundlage und den Rahmen für das Verwaltungshandeln im kommenden Jahr. Rechtliche Ansprüche ergeben sich daraus allerdings nicht.
Wie bereits vorstehend erläutert, so ist auch der aktuelle Haushaltsplan vom Kreistag des Landkreises Oldenburg beschlossen worden. Er ist nebenstehend als Download abrufbar.
Dokumente
Haushaltsplan 2024 (11 MB) | |
Haushaltsvolumen 2024 (135 kB) | |
Eckwerte Haushalt 2024 (124 kB) | |
Mittelverwendung 2024 (32 kB) |