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Kämmerei / Kreiskasse
Das Wort "Kämmerei" leitet sich aus dem Lateinischen ab (camera = fürstliche Schatztruhe / camerarius = der Aufseher). Der Kämmerer besaß ursprünglich eines der vier germanischen Erzämter (neben Truchseß, Marschall und Mundschenk). Er war Aufseher über die Kammer und den Schatz, Leiter des Finanzwesens. Im Laufe des Mittelalters verlor der Kämmerer an den großen europäischen Höfen seine Funktion an den Schatzmeister. In der heutigen Kommunalverwaltung ist der Kämmerer der Leiter der Finanzverwaltung.
Die Kämmerei ist für alle Belange der Finanzen und des Vermögens des Landkreises zuständig.