Vaterschaftsfeststellung
Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, ist die Vaterschaft eines Kindes rechtlich erst einmal nicht geklärt. Alle Ansprüche des Kindes (wie z.B. Unterhalts-, Erb- oder Krankenversicherungsansprüche) hängen von der Klärung der Vaterschaft ab. Für das Kind ist die Feststellung der Vaterschaft daher von existenzieller Bedeutung.
Die Vaterschaftsanerkennung erfolgt in urkundlicher Form. Die Anerkennung muss persönlich erfolgen. Es ist auch erforderlich, dass die Mutter ihre Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung in urkundlicher Form erklärt. Sind der Anerkennende oder die Mutter noch minderjährig, bedarf es der Zustimmung der oder des gesetzlichen Vertreter/s.
Alle erforderlichen urkundlichen Erklärungen können kostenlos beim Jugendamt des Landkreises Oldenburg vorgenommen werden. Die Beurkundung ist auch beim Standesamt oder bei einem Notar möglich. Für die Anerkennung der Vaterschaft ist die Feststellung der Identität der Beteiligten sehr wichtig. Daher muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin bei uns.
Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen. Es ist auch möglich, zugleich die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu beurkunden.
Eine gerichtliche Klärung der Vaterschaft wird notwendig, wenn der Vater zur freiwilligen Anerkennung nicht bereit ist.
Bei der Feststellung der Vaterschaft - freiwillige Anerkennung oder gerichtlicher Antrag - können wir die sorgeberechtigte Mutter beraten und unterstützen. Eine gerichtliche Vertretung des Kindes ist im Rahmen einer Beistandschaft möglich.
Ansprechpartnerin / Ansprechpartner:
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes. Ist das Kind noch nicht geboren, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Nachnamen der Kindesmutter.
Ansprechpartner/in
Buchstaben A - G und PFrau Hobben | |
Amt / Bereich Jugendamt Telefon: 04431 85258 Telefax: 04431 8589258 E-Mail: Nicole.Hobben@oldenburg-kreis.de | |
Buchstaben H - OFrau Bliefernich | |
Amt / Bereich Jugendamt Telefon: 04431 85577 Telefax: 04431 8589577 E-Mail: Nadine.Bliefernich@oldenburg-kreis.de | |
Buchstaben Q - ZFrau Einemann | |
Amt / Bereich Jugendamt Telefon: 04431 85476 Telefax: 04431 8589476 E-Mail: Jana.Einemann@oldenburg-kreis.de |