Unterhaltsbeurkundungen
Das Jugendamt des Landkreises Oldenburg nimmt die freiwillige Erklärung über eine Zahlungsverpflichtung von Unterhalt für minderjährige oder volljährige Kinder in einer Urkunde auf. Die Beurkundung ist kostenlos. Im Rahmen der Beurkundung können wir keine Berechnung der Höhe des Unterhaltsanspruchs des Kindes vornehmen.
Die Beurkundung kann erfolgen, wenn sich die Eltern persönlich oder mit Unterstützung des Jugendamtes oder Rechtsanwälten über den zu zahlenden Kindesunterhalt geeinigt haben. Besteht Streit über die genaue Höhe des Unterhalts, könnte eine Beurkundung über den unstreitigen Unterhaltsbetrag vorgenommen werden.
Bei Aufnahme der Beurkundung erfolgt eine Belehrung über die Rechtsfolgen. Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich. Für die Beurkundung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.
Ansprechpartnerin / Ansprechpartner:
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes
Ansprechpartner/in
Buchstaben A - G und PFrau Hobben | |
Amt / Bereich Jugendamt Telefon: 04431 85255 Telefax: 04431 8589255 E-Mail: Nicole.Hobben@oldenburg-kreis.de | |
Buchstaben H - OFrau Bliefernich | |
Amt / Bereich Jugendamt Telefon: 04431 85577 Telefax: 04431 8589577 E-Mail: Nadine.Bliefernich@oldenburg-kreis.de | |
Buchstaben Q - ZFrau Einemann | |
Amt / Bereich Jugendamt Telefon: 04431 85476 Telefax: 04431 8589476 E-Mail: Jana.Einemann@oldenburg-kreis.de |