Elterngeld
Das Bundeselterngeldgesetz tritt zum 01.01.2007 in Kraft und tritt an die Stelle des Bundeserziehungsgeldgesetzes. Es gilt für alle ab dem 01.01.2007 geborenen Kinder.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Anspruch auf Elterngeld haben grundsätzlich Mütter und Väter,
- die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
- nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
- mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
- einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Elterngeld wird grundsätzlich in Höhe von 67 % des durchschnittlichen Netto-Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes gezahlt und beträgt mindestens 300 € und höchsten 1.800 €.
Für Geringverdiener, deren (Netto)Erwerbseinkommen vor der Geburt des Kindes insgesamt geringer als monatlich 1.000 € war, wird der Prozentsatz angehoben. In diesem Fall steigt für je zwei Euro des Differenzbetrages zwischen dem (Netto)Erwerbseinkommen vor der Geburt des Kindes und 1.000 € das Elterngeld von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte auf bis zu 100 Prozent.
Für Antragsteller, deren (Netto)Erwerbseinkommen vor der Geburt insgesamt höher als monatlich 1.200 € war, sinkt der Prozentsatz schrittweise von 67 auf 65 Prozent. Für je zwei Euro, die das Einkommen über 1.200 € liegt, sinkt die Ersatzrate um 0,1 Prozentpunkte. Ab einem (Netto)Erwerbseinkommen von 1.240 € beträgt die Ersatzrate 65 Prozent.
Elterngeld bei Teilzeitarbeit
Bei der Berechnung des Elterngeldes wird das Einkommen aus Teilzeitarbeit mit berücksichtigt. Der Elternteil erhält dann grundsätzlich 67 % der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Netto-Erwerbseinkommen vor der Geburt und dem voraussichtlichen durchschnittlichen Netto-Erwerbseinkommen während des Elterngeldbezuges.
Geschwisterbonus
Lebt mindestens ein Geschwisterkind unter drei Jahren oder leben mindestens zwei Geschwisterkinder unter sechs Jahren mit im Haushalt, wird das Elterngeld um zehn Prozent erhöht. Beim Basiselterngeld wenigstens um 75 € im Monat und beim Elterngeld Plus mindestens um 37,50 € im Monat (Geschwisterbonus).
Bei Mehrlingsgeburten besteht ein Elterngeldanspruch. Das Basiselterngeld wird um einen Mehrlingszuschlag von monatlich 300 Euro für jedes Mehrlingsgeschwisterkind erhöht. Beim Elterngeld Plus beträgt der Mehrlingszuschlag jeweils 150 Euro.
Wie lange kann Elterngeld bezogen werden?
Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes in Anspruch genommen werden.
Ein Elternteil kann höchstens für zwölf Lebensmonate Elterngeld beantragen. Zusätzlich kann ein Anspruch auf zwei weitere Monate Elterngeld bestehen (Partnermonate). Voraussetzung für die Partnermonate ist, dass auch der andere Elternteil für zwei Monate nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig ist. Außerdem muss sich bei einem der beiden Elternteile zwei Monate lang das Erwerbseinkommen vermindern (etwa durch Arbeitszeitreduzierung während der Elternzeit).
Die Eltern können Elterngeld nacheinander oder gleichzeitig beziehen. Bei gleichzeitigem Bezug reduziert sich aber die Zahl der Monate entsprechend. Monate, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, gelten immer als Bezugsmonate der Mutter.
Aufgrund der Gesetzesänderung zum 01.04.2024 und der damit einhergehenden Änderungen erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei der Elterngeldstelle.
Antragstellung
Das Elterngeld wird schriftlich beantragt. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt gestellt werden. Rückwirkende Zahlung werden jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. In dem Antrag ist anzugeben, für wie viele der ersten 14 Lebensmonate des Kindes Elterngeld beantragt wird.
Vordrucke für den Antrag erhalten Sie (auf Wunsch per Zusendung) bei uns oder bei den Gemeinden. Es besteht auch die Möglichkeit, sich den Antrag auf der Informationsseite des MS Niedersachsen über folgenden Link herunterzuladen und auszudrucken:
Ergänzende Informationen zum niedersächsischen Elterngeldantrag
Mit ElterngeldDigital können Sie den Antrag bequem online erstellen und als PDF-Ausdruck bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, den Antrag und ggf. die Erklärung(en) zum Einkommen zu unterschreiben sowie die geforderten Nachweise beizulegen.