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Gesetzlicher Jugendschutz
Die gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzbestimmungen regeln was jugendbeeinträchtigend, jugendgefährdend oder schwer jugendgefährdend ist. Diese Bestimmungen sollen Kinder und Jugendliche vor Gefahren, Beeinträchtigungen, Schäden und Sucht schützen. Das Jugendschutzgesetz richtet sich an Erwachsene, Gewerbetreibende, Anbieter von Medienprodukten, Diskothekeninhaber etc. mit den Inhalten:
- Altersgrenzen beim Alkohol- und Tabakkonsum.
- Aufenthaltsbestimmungen in Diskotheken, Tanzveranstaltungen oder Gaststätten.
- Altersgrenzen für Computerspiele, Filme im Kino oder auf Trägermedien (FSK Kennzeichnungen).
- Bestimmungen zur Einsetzung einer erziehungsbeauftragten Person.
- Bestimmungen zur Art und Umfang bei der Aufnahme von einer Arbeit / Beschäftigung (Jugendarbeitsschutzgesetz).
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