Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe beinhaltet die verwaltungsrechtliche und finanzielle Umsetzung von Jugendhilfemaßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII). Die Jugendhilfemaßnahmen werden gewährt für pädagogische, therapeutische und sonstige Hilfen in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form. Der individuelle Bedarf wird grundsätzlich von den Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes festgestellt.
Die Eltern bzw. Elternteile und die jungen Menschen haben zu den Kosten der jeweiligen Maßnahme unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse beizutragen. Die wirtschaftliche Jugendhilfe berechnet die zu leistenden Kostenbeiträge und setzt diese fest.
Teamleitung und Grundsatzfragen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe |
Herr Lindemann | 04431-85 258 |
Sachbearbeitung (teil)stationäre Hilfe zur Erziehung |
Frau Briese | 04431-85 371 |
Sachbearbeitung ambulante Hilfe zur Erziehung; Inobhutnahmen |
Frau Busch | 04431-85 605 |
Sachbearbeitung Eingliederungshilfe; Kindertagespflege (P-S) |
Herr Hokamp | 04431 85 570 |
Kindertagespflege (A,N,O,T-Z) |
Frau Spille | 04431-85 610 |
Kindertagespflege (H-M) | Frau Anders | 04431-85 493 |
Kindertagespflege (B-G) | Frau Röhr | 04431-85 372 |