Jugendhilfe im Strafverfahren und Täter-Opfer-Ausgleich
Wenn Kinder und Jugendliche straffällig werden, steht ihnen die Jugendhilfe im Strafverfahren zur Seite. Sie nimmt eine Mittlerfunktion zwischen dem Jugendgericht und dem oder der betreffenden Jugendlichen ein. Hiervon profitieren beide Seiten. Die Jugendhilfe im Strafverfahren bemüht sich um einen Täter-Opfer-Ausgleich und vermittelt beispielsweise soziale Trainingskurse, damit Jugendliche nicht rückfällig werden.
Ansprechpartner:
Jugendhilfe im Strafverfahren / zuständig für alle Landkreisgemeinden bis auf Ganderkesee (Amtsgerichtsbezirke Oldenburg und Wildeshausen) |
Herr Akkermann | 04431-85489 |
Jugendhilfe im Strafverfahren / zuständig für die Gemeinde Ganderkesee (Amtsgerichtsbezirk Delmenhorst) | Frau Barkemeyer | 04431-85580 |
Täter-Opfer-Ausgleich | Frau Barkemeyer | 04431-85580 |
Eine telefonische Voranmeldung wird empfohlen.