Sozialpsychiatrischer Dienst
NPsychKG - Vorläufige Unterbringung nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke
Wenn eine Person eine gegenwärtige erhebliche Gefahr darstellt (für sich selbst und/oder andere) und diese Gefahr nicht auf andere Weise abgewendet werden kann, kann gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke die betroffene Person in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden.
In der Regel erfolgt dies durch eine richterliche Anordnung des Amtsgerichts. Sollte eine Entscheidung nicht rechtzeitig getroffen werden können, hat der Landkreis Oldenburg die Befugnis, die Person bis zum nächsten Tag gegen ihren Willen in eine psychiatrische Einrichtung einweisen zu lassen. Ein ärztliches Gutachten, das die Gefährlichkeit der Person bestätigt, ist hierfür erforderlich. Zur Gewährleistung einer umfassenden Erfüllung dieser Aufgabe wurde ein Rufbereitschaftsteam (Tagesdienst/Bereitschaftsdienst) eingerichtet. Somit ist zu jeder Zeit ein Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin für Maßnahmen gemäß diesem Gesetz erreichbar.
à siehe Dokumente: Ablauf Meldung NPsychKG
Sozialpsychiatrischer Dienst
Beratung und Begleitung für Menschen mit psychischen Erkrankungen
Der Sozialpsychiatrische Dienst im Landkreis Oldenburg bietet Unterstützung für Menschen mit psychischen Erkrankungen an.
Ziel ist es, Betroffenen ein selbstständiges und eigenverantwortliches Leben zu ermöglichen und sie in Krisensituationen zu unterstützen. Die Aufgaben werden durch das Niedersächsische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) geregelt.
Wir beraten kostenlos und vertraulich.
Kontakt
Landkreis Oldenburg
Gesundheitsamt (Telefon 04431 85 - 510)
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
Telefon: 04431 85 - 940
E-Mail: sozialpsychiatrischer.dienst@oldenburg-kreis.de
(Bitte keine Notfallmeldung über diese E-Mail-Adresse abgeben!)
Sprechzeiten
Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten:
Montag: | 08:30 Uhr | - | 12:30 Uhr | |
14:00 Uhr | - | 16:00 Uhr | ||
Mittwoch: | 08:30 Uhr | - | 12:30 Uhr | |
Donnerstag: | 08:30 Uhr | - | 12:30 Uhr | |
14:00 Uhr | - | 16:00 Uhr | ||
Freitag: | 08:30 Uhr | - | 12:30 Uhr |
à zusätzliche Termine nach Vereinbarung
Leitung
Herr Dr. Hamschmidt
Teamleitung
Frau Lohrey
Sachbearbeitung
Frau Hoping
Frau Rothkegel
Frau Korte
Herr Nieland
Sozialpsychiatrischer Verbund
Der Sozialpsychiatrische Verbund ist ein Zusammenschluss von Einrichtungen, Fachkräften, Betroffenen, Politikern und Interessierten, die sich mit der Versorgung von psychisch erkrankten Menschen befassen.
Die Geschäftsführung liegt beim Sozialpsychiatrischen Dienst.
Die Arbeit des Verbundes hat in den zurückliegenden Jahren aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattgefunden und befindet sich derzeit im Wiederaufbau.
Bei Interesse an der Aufnahme in den Verbund wenden Sie sich bitte an:
Frau Voigt
Telefon: 04431 85509
E-Mail: Sozialpsychiatrischer.verbund@oldenburg-kreis.de
Koordinierungsstelle Soziales
Die Koordinierungsstelle Soziales des Landkreises Oldenburg befasst sich mit sozialen Angelegenheiten der Einwohnenden des Landkreises Oldenburg. Sie unterstützt volljährige Personen, welche aufgrund Ihrer psychischen und/oder körperlichen Einschränkung in soziale Problemlagen geraten sind. Primär erfolgt die Hilfestellung beim Antragswesen und in der Vermittlung sowie Kontaktherstellung zu weiterführenden Hilfsangeboten.
Ziel ist, im Rahmen der Selbstbestimmung, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Hierbei steht die Befähigung der betroffenen Person im Mittelpunkt.
Die Koordinierungsstelle Soziales arbeitet eng mit anderen sozialen Einrichtungen und Behörden zusammen, um eine bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten.
Die Sprechzeit ist Montags von 8:30- 12:30 Uhr.
Ansprechpartnerin ist:
Frau Osterloh
Telefon: 04431 85716
E-Mail: koordinierungsstelle.soziales@oldenburg-kreis.de
Datenschutz
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit der
- Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), dem
- Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG) und dem
- Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG).
Der Datenschutz hat einen hohen Stellenwert im sozialpsychiatrischen Dienst, sodass umfangreiche technische und organisatorische Maßnahmen zum größtmöglichen Schutz ihrer personenbezogenen Daten bestehen.
Zu Art, Umfang und Zweck der erhobenen, genutzten und vereinbarten personenbezogenen Daten wird auf die Datenschutzerklärung des Landkreises Oldenburg verwiesen.