Belehrungen / Gesundheitszeugnisse
Belehrung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Sollten Sie eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz §§ 42, 43 benötigen, können Einzelpersonen diese ohne vorherige Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten im Gesundheitsamt erhalten:
Montag - Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 11:00 Uhr
Hinweis: Belehrungen werden nur durchgeführt, wenn sich der Wohnsitz oder der Ort der Tätigkeit (Bescheinigung vom Arbeitgeber notwendig) im Landkreis Oldenburg befindet.
HINWEIS
Kreishausschließung: In diesem Jahr bleibt das Kreishaus zwischen den Feiertagen für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Die Schließung betrifft Freitag den 27. und Montag den 30. Dezember.
Vom 24.12.2024 - 01.01.2025 finden keine Belehrungen statt.
NEU Onlinebelehrung:
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz online durchzuführen. Bitte folgen Sie hierfür dieser Verlinkung.