Belehrungen / Gesundheitszeugnisse
Belehrung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Sollten Sie eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz §§ 42, 43 benötigen, können Einzelpersonen diese ohne vorherige Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten im Gesundheitsamt erhalten:
Montag - Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 11:00 Uhr
Hinweis: Belehrungen werden nur durchgeführt, wenn sich der Wohnsitz oder der Ort der Tätigkeit (Bescheinigung vom Arbeitgeber notwendig) im Landkreis Oldenburg befindet.
NEU Onlinebelehrung:
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz online durchzuführen. Bitte folgen Sie hierfür dieser Verlinkung.