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Der Amtsärztliche Dienst
Der Amtsärztliche Dienst ist durch ein vielschichtiges und weit gefächertes Aufgabenspektrum geprägt. Hierzu gehören unter anderem:
1. Das Gutachtenwesen
Die gutachterliche Tätigkeit ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Gesundheitsamtes. Die Ärzte sind im Besonderen durch ihre Unabhängigkeit
dazu befähigt, ein objektives Urteil abzugeben. Auftraggeber der Begutachtungen sind beispielsweise Behörden, öffentlich rechtliche Institutionen und Gerichte.
Die Gründe ein Gutachten in Auftrag zu geben sind sehr unterschiedlich und werden daher in den folgenden Punkten kurz erläutert
2. Das Medizinalwesen
3. Die Impfberatung
4. Die Hygieneüberwachung nach dem Infektionsschutzgesetz
5. HIV/ AIDS Beratung
6. Tuberkulose - Überwachung