Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem Sozialgesetzbuch 9. Teil (SGB IX)
Leistungen für Kinder bis zur Einschulung
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen der sozialen Teilhabe für Kinder bis zur Einschulung gehören:
- Frühförderung
- Integrative Kindergartenbetreuung
- Sprachheil- und Sonderkindergärten für Kinder mit einer Hörbehinderung
- Sprachheil- und Sonderkindergärten für Kinder mit geistiger oder körperlicher Behinderung
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Heilpädagogische Frühförderstellen
Betreuungsangebote für Kinder mit Behinderungen
Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an:
Gemeinden: Dötlingen, Ganderkesee, Großenkneten, Harpstedt, Hude, Wildeshausen
Frau Pahlke
Tel.: 04431 85431
E-Mail: Daniela.Pahlke@oldenburg-kreis.de
Gemeinden: Hatten, Wardenburg
Frau Springer
Tel.: 04431 85583
E-Mail: Dana.Springer@oldenburg-kreis.de
Leistungen für schulpflichtige Kinder und Jugendliche
Zu den Leistungen für schulpflichtige Kinder und Jugendliche, bei denen eine körperliche oder geistige Behinderung vorliegt oder droht, gehören:
Leistungen zur Teilhabe an Bildung
z.B. Schulassistenzen, Autismustherapie, Tagesbildungsstätten, Sprachheilzentren, Tagesstätte PTZ Borchersweg
Leistungen zur Sozialen Teilhabe (einkommens- und vermögensabhängig)
z.B. Unterbringung über Tag und Nacht, Assistenzleistungen außerhalb der Schule, Nachmittagsbetreuung Integrationshort Achternmeer, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie
Nach Antragstellung erfolgt ein umfangreiches Hilfeplanverfahren im Rahmen des Bedarfsermittlungsinstrumentes B.E.Ni.
Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an:
Buchstaben A bis N
Frau Kathmann
Tel.: 04431 85623
E-Mail: Birgit.Kathmann@oldenburg-kreis.de
Buchstaben O bis Z
Frau Springer
Tel.: 04431 85583
E-Mail: Dana.Springer@oldenburg-kreis.de
Schülerinnen und Schüler in Besonderer Wohnform und Tagesbildungsstätten
Frau Gonnermann
Tel.: 04431 85779
E-Mail: Nele.Gonnermann@oldenburg-kreis.de
Schülerinnen und Schüler einer Förderschule (außer Besondere Wohnform)
Frau Ledig
Tel.: 04431 85650
E-Mail: Anna.Ledig@oldenburg-kreis.de
Leistungen für Erwachsene
Zu den Leistungen für Erwachsene gehören:
- Leistungen zur medizinischen Rehabillitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Sozialen Sicherung
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an:
Buchstaben A bis Fo
Frau L. Dieker
Tel.: 04431 85667
E-Mail: Lara.Dieker@oldenburg-kreis.de
Buchstaben Fr bis La
Herr Brumund
Tel.: 04431 85229
E-Mail: Klaus.Brumund@oldenburg-kreis.de
Buchstaben Le bis R
Herr Harms
Tel.: 04431 85618
E-Mail: Hajo.Harms@oldenburg-kreis.de
Buchstaben S bis Z
Herr Rothe
Tel.: 04431 85567
E-Mail: Keno.Rothe@oldenburg-kreis.de
Hilfsmittel
Hilfsmittel können gewährt werden, wenn sie zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 84 SGB IX), zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 111 SGB IX), zur Teilhabe an Bildung (§ 112 SGB IX) oder zur medizinischen Rehabilitation (§ 47 SGB IX) erforderlich sind.
Es gibt sehr viele, unterschiedliche Hilfsmittel, die von der Eingliederungshilfe umfasst sein können: Von Behindertendreirädern und Sportrollstühlen über Laptops für Bildschirmlesegeräte bis hin zu Gurtsystemen für die Rollstuhlbeförderung im Auto (Kraftknoten).
Kostenträger für Hilfsmittel können alle Rehabilitationsträger nach § 6 SGB IX sein. Wer für die Gewährung zuständig ist, richtet sich danach, wofür das Hilfsmittel benötigt wird. Beantragt werden können die Leistungen aber bei jedem Rehabilitationsträger. Dieser muss den Antrag dann ggf. an die zuständige Stelle weiterleiten.
Auch die Schaffung von behindertengerechtem Wohnraum und Kfz-Hilfen können vom Träger der Eingliederungshilfe gefördert werden.
Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an:
Frau Dieker
Tel.: 04431 85667
E-Mail: Lara.Dieker@oldenburg-kreis.de
Hilfeplanung (B.E.Ni)
Im Rahmen eines Hilfeplangespräches auf Grundlage der Bedarfsermittlung Niedersachsen (B.E.Ni) sprechen Sie mit einem Hilfeplaner über ihre Wünsche und Ziele und finden heraus, welche Leistungen der Eingliederungshilfe für Sie in Frage kommen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an:
Buchstaben A bis Fey
Herr Winterstein
Tel.: 04431 85302
E-Mail: Christian.Winterstein@oldenburg-kreis.de
Buchstaben Fez bis Gs
Frau Gonnermann
Tel.: 04431 85779
E-Mail: Nele.Gonnermann@oldenburg-kreis.de
Buchstaben Gu bis La
Herr Zingler
Tel.: 04431 85702
E-Mail: Marco.Zingler@oldenburg-kreis.de
Buchstaben Le bis Prö
Frau Bergemann
Tel.: 04431 85835
E-Mail: Kristin.Bergemann@oldenburg-kreis.de
Buchstaben Pru bis See
Frau Ledig
Tel.: 04431 85650
E-Mail: Anna.Ledig@oldenburg-kreis.de
Buchstaben Sef bis Z
Herr Tebbe
Tel.: 04431 85246
E-Mail: David.Tebbe@oldenburg-kreis.de
Weitergehende Informationen finden Sie hier.