Wahl des Kreisbehindertenrates (KBR) im Landkreis Oldenburg
Termine - bitte vormerken! | |
05./07.07.2022 – 18.00 Uhr | ⇒ Informationstreffen der Kandidaten zur Wahl |
01. - 31.10. 2022 | ⇒ Wahlmonat (im Kreishaus oder per Briefwahl) |
10.11. 2022 - 14.00 Uhr | ⇒ Konstituierende Sitzung und Pressetermin |
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stellt uns seit 2009 vor große Aufgaben. Behindertengleichstellungsgesetze, Bundesteilhabegesetz u.a. stellen seitdem Weichen für Inklusion. Eine umfassende Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern im Alltag ist hierbei jedoch in allen Lebensbereichen entscheidend. Nur so kann Vielfalt gelebt werden.
Ziel ist eine gleichberechtigte Teilhabe und eine selbstverständliche Mitwirkung behinderter Menschen. Der Landkreis Oldenburg unterstützt dieses, indem er im Jahre 2014 in einer gemeinsamen Aktion von Menschen mit und ohne Behinderungen „Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Konvention“ erarbeitet hat. Sie fließen seitdem richtungsweisend in gesellschaftliche und politische Entscheidungsprozesse mit ein. Der Kreisbehindertenrat begleitet und unterstützt diesen Prozess. Nachzulesen sind die Handlungsempfehlungen hier.
Seit 2007 gibt es im Landkreis Oldenburg einen Kreisbehindertenrat (KBR). Im Oktober 2022 werden zum vierten Mal acht Bürger/-innen mit und ohne Behinderungen in den KBR gewählt. Die Mitglieder setzten sich engagiert für eine gleichberechtige und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen ein. Der KBR ist somit ein „Sprachrohr“ behinderter Menschen im Landkreis Oldenburg, mit der Möglichkeit, gemeindeübergreifend Interessen zu bündeln.
Das Gremium ist als nicht stimmberechtigtes Mitglied im Kreissozial- und Gesundheitsausschuss vertreten. Es hat ein Informationsrecht in allen öffentlichen Ausschüssen des Kreises und ist mit regionalen, kommunalen Behindertenvertretungen und vielen weiteren Institutionen im Landkreis Oldenburg vernetzt.
Zudem ist der KBR Mitglied im Niedersächsischen Inklusionsrat(NIR) und arbeitet der Beauftragten für die Belange behinderter Menschen des Landes Niedersachsen zu. Die Behindertenbeauftragte des Landkreises Oldenburg unterstützt den KBR hierbei mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln.
Die Mitglieder treffen sich in der Regel monatlich im Kreishaus in Wildeshausen oder per Videokonferenz. Auswärtstermine im und außerhalb des Landkreises sind jedoch möglich. Den Mitgliedern steht ein Budget für Fahrtkosten zur Verfügung. Weiterführende Informationen finden Sie in der anliegenden Satzung. Diese wurde überarbeitet und macht nun erstmalig (pandemiekonform) eine Briefwahl möglich.
Interessierte Personen aus allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere aus Kindergärten, (Förder-) Schulen, Behindertenbeiräten, Selbsthilfegruppen, Behinderten-initiativen und -verbänden, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Reha-Sport-Vereinen, Bürgerinitiativen, Fördervereinen, Institutionen und Einrichtungen sind aufgerufen sich als Kandidat/-in zur Wahl aufstellen zu lassen.
Durch eine Kandidatur und/oder durch eine aktive Teilnahme an der Wahl wird die Stellung des Kreisbehindertenrat als „Sprachrohr“ für Menschen mit Behinderungen gegenüber der Kommunalpolitik gefestigt. Deshalb ist jede Stimme so wichtig.
Mobilitätsbehinderte Personen, die keine Fahrmöglichkeit zum vorherigen Informationstreffen haben, können sich an Frau Rockel unter Tel.: 04431/85-473 oder E-Mail: rita.rockel@oldenburg-kreis.de wenden. Es wird versucht, eine Lösung zu finden. Pandemiebedingt kann dieses Treffen jedoch auch kurzfristig per Videokonferenz stattfinden.
Wir bitten schon jetzt, sich die Termine vorzumerken!