Blindenhilfe
Blindenhilfe ist eine Sozialhilfeleistung für blinde Menschen. Diese pauschale Geldleistung soll finanzielle Mehraufwendungen, die durch die Blindheit entstehen, ausgleichen.
Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie blind sind oder einer blinden Person gleichgestellt sind.
Blinde erhalten vom Sozialamt eine einkommens- und vermögensabhängige Blindenhilfe, die durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen ausgleichen soll.
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Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie gerne die Mitarbeiter/innen (siehe Kontakt) an.