Wunschkennzeichenreservierung
Auf unserem Wunschkennzeichenportal stehen Ihnen mehrere Suchoptionen zur Auswahl Ihres Wunschkennzeichens zur Verfügung. Wählen Sie Ihr Wunschkennzeichen aus und geben Sie Namen und Anschrift der Person an, auf welche die spätere Zulassung erfolgen soll. Anschließend müssen Sie die Reservierungsbestätigung ausdrucken und diese bei der Zulassung vorlegen. Dies gilt auch, wenn Sie jemanden mit der Zulassung beauftragen (z.B. Händler oder Zulassungsdienst).
Nutzungsbedingungen Online-Kennzeichenreservierung
Reservierungsdauer
Die Reservierungsdauer beim Landkreis Oldenburg beträgt 60 Tage. Eine Verlängerung kann, in begründeten Einzelfällen vor Ablauf per E-Mail unter zulassung@oldenburg-kreis.de beantragt werden. Bei Nichtverwendung wird die Reservierung nach Ablauf automatisch gelöscht.
Max. Anzahl von Reservierungen; Löschung von Reservierungen durch die Zulassungsbehörde
Die Anzahl der Reservierungen muss dem tatsächlich benötigten Bedarf entsprechen. Sie muss zum Ziel haben, dass diese Kennzeichen innerhalb von 30 Tagen und in dieser Anzahl für eine Fahrzeugzulassung verwendet werden. Die Anzahl der Reservierungen ist auf max. 3 Reservierungen je Antragsteller/Person beschränkt. Darüber hinausgehende Reservierungen sind ungültig.
Die Zulassungsbehörde des Landkreises Oldenburg behält sich vor, Reservierungen, die über dieses Maß hinausgehen, ohne weitere Benachrichtigung zu löschen. Das Gleiche gilt für Kennzeichen, die durch mehrmals wiederholte Reservierungen nach Zeitablauf dauerhaft blockiert werden.
Wir bitten - im Interesse der Gleichbehandlung - um Verständnis für diese Maßnahme.
Werden mehrere Reservierungen benötigt (z.B. für Firmenfuhrparks), setzen Sie sich bitte direkt mit der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Oldenburg (zulassung@oldenburg-kreis.de) in Verbindung.
Allgemeiner rechtlicher Hinweis
Die Zuteilung eines Wunschkennzeichens /Reservierungsmöglichkeit ist eine Serviceleistung der Zulassungsbehörde. Die Zuteilung eines Kennzeichens obliegt der Zulassungsbehörde. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Wunschkennzeichens. Eine rechtliche Prüfung, ob das reservierte Kennzeichen auch zugeteilt werden kann, bleibt der Zulassungsbehörde vorbehalten. Das vorherige Anfertigen der Kennzeichenschilder nach einer selbst durchgeführten Reservierung ist möglich, geschieht aber -ohne vorherige rechtliche Prüfung der Zulassungsstelle- auf eigene Gefahr.
Hinweis auf kommerzielle Wunschkennzeichenportale im Internet
Wunschkennzeichen für den Zulassungsbezirk des Landkreises Oldenburg können ausschließlich auf der Internetseite des Landkreises Oldenburg reserviert werden. Auch stehen hier alle aktuellen Formulare zum Download zur Verfügung.
Im Internet finden sich zahlreiche Portale, die ebenfalls einen Wunschkennzeichenservice oder andere Serviceleistungen im Bereich Kfz-Zulassung anbieten. Diese Seiten können manchmal den Anschein einer behördlichen Seite erwecken, werden aber kommerziell betrieben, und können an den (kostenpflichtigen) Erwerb von Kennzeichenschildern gebunden sein. Die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises Oldenburg ist für den Inhalt dieser kommerziell betriebenen Seiten nicht verantwortlich, und hat auf die dort eingestellten Informationen wie Ansprechpartner, Öffnungszeiten, Formulare oder Wunschkennzeichenreservierung keinen Einfluss. Wird eine Reservierung über Portale anderer Dienstleister vorgenommen, kann der Landkreis Oldenburg keine Garantie für die erfolgreiche Reservierung von Kennzeichen übernehmen. Evtl. Ansprüche sind dann mit dem beauftragten Dienstleister zu klären.
Wenn Sie die Leistungen auf diesen Portalen in Anspruch nehmen möchten, empfehlen wir deshalb, die dortigen Geschäftsbedingungen sorgfältig durchzulesen."