Die Zusatzversorgungskasse für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk VVaG gewährt Beschäftigten des Steinmetz- und Steinbildhauergewerbes Beihilfen zur Rente aus der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung.
Wenn Sie tarifvertraglich gebundener Unternehmer im Steinmetz- und Steinbildhauergewerbe sind, besteht für Sie eine Mitgliedschafts- und Beitragspflicht und Sie müssen Ihr Unternehmen bei der Zusatzversorgungskasse für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk anmelden . Außerdem müssen Sie monatlich die Lohndaten Ihrer Beschäftigten melden.