Sie müssen die Zulassung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) immer dann beantragen, wenn Sie bewaffnete Dienstleistungen mit dem Ziel der Piratenabwehr auf Seeschiffen unter deutscher Flagge anbieten möchten oder wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat.
Bevor das BAFA die Zulassung erteilt, prüft es zusammen mit der Bundespolizei, ob Ihr Unternehmen die Zulassungskriterien erfüllt. Sie müssen dann selbst sicherstellen, dass die eingesetzten Wachpersonen die an sie gestellten Anforderungen hinsichtlich Zuverlässigkeit, Eignung und Sachkunde erfüllen.