Mit der erfolgreichen Gleichwertigkeitsprüfung wird die Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt. Dies ermöglicht Ihre Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst.
Zulassung zum Juristischen Vorbereitungsdienst mit europäischen Abschlüssen beantragen
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Sie müssen die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung schriftlich beantragen.
Legen Sie diesem Antrag Ihr Abschlusszeugnis und Ihre sonstigen Leistungsnachweise in beglaubigter Abschrift oder im Original bei.
Nach Eingang des Antrages findet die Gleichwertigkeitsprüfung statt.
Sofern eine vollständige Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses festgestellt wird, ergeht ein entsprechender Bescheid.
Mit diesem Bescheid können Sie sich um die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben.
Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.
Sollte eine Gleichwertigkeit nicht oder lediglich teilweise festgestellt werden, erhalten Sie hierüber ebenfalls einen Bescheid. Um in diesem Fall zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden, müssen Sie eine Eignungsprüfung durchführen. Die Durchführung der Eignungsprüfung müssen Sie schriftlich beantragen.
Nach Bestehen der Eignungsprüfung können Sie die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen. Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.
Interessentinnen und Interessenten müssen sich bei einem der drei niedersächsischen Oberlandesgerichte um Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben, die Feststellung der Gleichwertigkeit ihres im Ausland erworbenen juristischen Studienabschlusses mit der deutschen ersten juristischen Prüfung beantragen und Nachweise ihrer im Ausland erworbenen Qualifikation(en) einreichen. Die Referendarabteilung des betreffenden Oberlandesgerichts leitet den Antrag zur Prüfung der Gleichwertigkeit nach § 112a DRiG an das Landesjustizprüfungsamt weiter.
Voraussetzungen
Sie müssen über einen rechtswissenschaftlichen Hochschulabschluss aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union verfügen.
Dies gilt auch für Absolventen, die über einen Hochschulabschluss aus einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz verfügen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ihr Abschlusszeugnis,
- Ihre Diplome,
- Prüfungszeugnisse,
- sonstige Befähigungsnachweise
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung
Die Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Abschrift einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
- :
Keine.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer der Gleichwertigkeitsprüfung beträgt (im Falle vollständiger Unterlagen) circa 3 Monate.
Das Verfahren der Eignungsprüfung nimmt ab Antragstellung circa 6 Monate in Anspruch.
Rechtsgrundlage
§ 112a Abs. 1 Deutsches Richtergesetz
Rechtsbehelf
Widerspruch
Anträge / Formulare
Sie können den Antrag formfrei stellen. Antragsformulare stehen nicht zur Verfügung.