Zertifizierungsdiensteanbieter Beauftragung qualifizierte Zertifikate

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen VCard
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt
Telefon: 022814-0
Telefax: 022814-8872
E-Mail:
 

Allgemeine Informationen

Betreiben Sie einen akkreditierten Zertifizierungsdienst ? Die zuständige Stelle stellt Ihnen die für Ihre Tätigkeit benötigten Zertifikate aus.

Die qualifizierten Zertifikate können auf Ihren Wunsch hin Angaben über Ihre Vertretungsmacht für Dritte enthalten. Auch können berufsbezogene oder sonstige Angaben aufgenommen werden.

Bei Bedarf erhalten Sie auch elektronische Bescheinigungen für eine automatische Authentifizierung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen von der zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesnetzagentur.

Voraussetzungen

Sie haben sich freiwillig als Zertifizierungsdiensteanbieterin oder Zertifizierungsdiensteanbieter akkreditieren lassen und wurden als solcher oder solche von der zuständigen Stelle identifiziert.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • für Angaben über Ihre Vertretungsmacht gegenüber Dritten: Nachweis über die Einwilligung der dritten Person
  • für berufsbezogene oder sonstige Angaben: Bestätigung der zuständigen Behörde
Welche Gebühren fallen an?
  • :500,00 EUR
    pro Zertifikat
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. 

Anträge / Formulare

Die Ausstellung von qualifizierten Zertifikaten müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Was sollte ich noch wissen?

Stellt ein akkreditierter Zertifizierungsdienst den Betrieb ein beziehungsweise wird die Akkreditierung des Anbieters oder der Anbieterin wiederrufen, sperrt die zuständige Stelle die ausgestellten Zertifikate.

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