Für den Einbau und die Kalibrierung digitaler Kontrollgeräte wird eine Werkstattkarte benötigt.
Dabei sind folgende Angaben nach § 7 Abs. 1 und 2 Verordnung über die Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV) zu erbringen:
- Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Kontrollgeräten oder des Fahrzeugherstellers
- Geburts- und Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt des Unternehmers oder der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen
- Geburts- und Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, aktuelle Wohnanschrift der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird
- Muttersprache der Fachkraft